1174/AB XXV. GP
Eingelangt am 10.06.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0092-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1288/J vom 10. April 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Im genannten Zeitraum wurde der Verein „VCÖ – Mobilität mit Zukunft“ seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht gefördert.
Zu 4. und 5.:
Im Allgemeinen ist Folgendes anzumerken: Die Verfolgung parteipolitischer Zwecke stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar. Daraus folgt, dass bei derartiger Zweckverfolgung keine steuerlichen Begünstigungen auf Grund von Gemeinnützigkeit gewährt werden können. Dies schließt aber nicht aus, in Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes (beispielsweise Umweltschutz, Unterstützung von behinderten Personen) mit entsprechenden Informationen an politische Funktionsträger heranzutreten. Eine solche Tätigkeit ist daher grundsätzlich nicht gemeinnützigkeitsschädlich und widerspricht auch nicht den Voraussetzungen für die Erteilung einer Spendenbegünstigung nach § 4a Einkommensteuergesetz (EStG), solange diese Tätigkeit im Wesentlichen auf die Förderung der in § 4a EStG genannten begünstigten Zwecke ausgerichtet ist.
Angaben zu steuerlichen Angelegenheiten einer konkreten (natürlichen oder juristischen) Person können auf Grund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) nicht gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen