1176/AB XXV. GP

Eingelangt am 10.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0093-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1283/J vom 10. April 2014 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 7. und 8.:

Der Finanzpolizei ist die Existenz verschiedener Örtlichkeiten (unter anderem Triester Straße/Matzleinsdorfer Platz), an denen Personen ihre Arbeitskraft für offenbare Schwarzarbeit anbieten (so genannte Arbeiterstriche), bekannt. Diesbezüglich langten auch Mitteilungen beziehungsweise Anzeigen bei der Finanzpolizei ein.

 

Zu 2.:

Es wurden in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt, wobei teilweise über diese Kontrollen eine mediale Berichterstattung erfolgte. Eine gesonderte Statistik über die einzelnen Kontrollen wird nicht geführt.


Zu 3. bis 5.:

Die Kontrollen wurden 2014 bereits verstärkt vorgenommen. Zuletzt wurden sie etwa in der KW 17 täglich ab 5:00 Uhr früh durchgeführt.

 

Zu 6.:

Seitens der Finanzpolizei sind grundsätzlich Maßnahmen geplant, um die Anbahnung illegaler Dienstverhältnisse zu unterbinden beziehungsweise zu stören sowie die potentiellen Beschäftiger und Dienstnehmer über die Rechtsfolgen ihres Handelns zu informieren. So wird den Arbeitern ein mehrsprachiger Folder mit Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen des österreichischen Arbeitsmarktes übergeben werden, die Präsenz der Finanzpolizei mit beschrifteten Dienstkraftfahrzeugen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Uniform an den bekannten Sammelstellen (Tankstellen) wird weiterhin unregelmäßig vorgenommen werden und darüber hinaus wird mit Observationsfahrzeugen die Mitnahme Arbeitswilliger und deren Tätigwerden dokumentiert, um die Beschäftiger strafrechtlich verfolgen zu können.

 

Zu 9. und 10.:

Da eine gesonderte Auswertung der Kontrollen nicht möglich ist, kann auch keine diesbezügliche Statistik der Aufgriffe erstellt werden. Auffällig ist allerdings, dass entsprechend der Wahrnehmung der Kontrollorgane immer weniger Firmenfahrzeuge, bei denen der Verdacht der versuchten Aufnahme von dort aufhältigen Personen besteht, diesen Bereich anfahren.

 

Zu 11. und 12.:

Normadressat des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligungen beschäftigen. Eine Bestrafung von Arbeitnehmern ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Da es sich darüber hinaus bei den dort aufhältigen Personen größtenteils um Staatsbürger der EU handelt, sind auch fremdenrechtliche Maßnahmen, die seitens der Organe der Sicherheitsbehörden zu erfolgen hätten, nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen