1177/AB XXV. GP

Eingelangt am 10.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

GZ. BMVIT-10.000/0015-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 

 

 


Wien, am     . Juni 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 10. April 2014 unter der Nr. 1285/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend (Nicht)Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zum Motiventeil:

Die Umsetzung der unionsrechtlichen Richtlinie 2004/49/EG ist in Österreich insgesamt und aus Sicht des bmvit unionsrechtskonform vorgenommen worden. Dabei wurden insbesondere die Instrumente und Aufgaben im Sinne der Eisenbahnsicherheit sowie die unabhängige Unfalluntersuchung richtliniengemäß eingeführt. In einem nachfolgenden Schriftverkehr mit der Europäischen Kommission wurde das System dieser Umsetzung zur Eisenbahnsicherheit in Österreich auch gar nicht in Frage gestellt. Was es gab, waren einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen und deren Wortlaut, die zum Teil wohl ausgeräumt werden konnten. In einigen Details jedoch werden die innerösterreichischen Umsetzungsmaßnahmen von der Europäischen Kommission offensichtlich rechtlich anders beurteilt. Am 28. Mai wurde nun der Republik Österreich, die von der EK am 20. Mai eingereichte Klage zugestellt. Österreich hat nunmehr Zeit innerhalb von 2 Monaten eine Klagebeantwortung zu erstatten.

 

 

Zu Frage 1:

Ø  Ist es richtig, dass die Richtlinie 2004/49/EG noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt wurde?

 

Nein, dies ist nicht zutreffend. Hierzu darf auf vorstehende Ausführungen verwiesen werden. Es gibt offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen betreffend die EU-Konformität der innerstaatlichen Umsetzung.

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 4:

Ø  Wenn nein, wann und mit welchen Bestimmungen ist aus Sicht des BMVIT die Umsetzung der Richtlinie erfolgt?

Ø  Wenn ja, weshalb hat man diese Richtlinie bislang nicht umgesetzt, obwohl die Frist für die Umsetzung bereits vor fast 8 (!) Jahren geendet hat?

Ø  Wenn ja, wann soll diese Richtlinie in Österreich umgesetzt werden?

 

Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit waren in Österreich Gegenstand umfangreicher Umsetzungsmaßnahmen auf Gesetzesebene. Die Umsetzung erfolgte einerseits mit dem Unfalluntersuchungsgesetz und andererseits mit etlichen Änderungen im Eisenbahngesetz 1957. Diese Umsetzungsmaßnahmen wurden der Europäischen Kommission auch formell notifiziert.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Mit welchen Konsequenzen muss Österreich bei einer Klage der Europäischen Kommission beim EU-Gerichtshof rechnen?

 

Zunächst ist hierzu festzuhalten, dass Österreich davon ausgeht EU-konform umgesetzt zu haben. Sollte der EuGH zu einer anderen Auffassung kommen, dann ist Österreich verpflichtet im Sinne der Ausführungen des EuGH die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorzunehmen.