120/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0965-IV/4/2013

 

Wien, am         . Jänner 2014

 

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Walter Rauch und weitere Abgeordnete haben am        22. November 2013 unter der Zahl 131/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres besteht ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungsgesellschaft mit der Firma CC Taxicenter GmbH. Ergänzend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 129/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen verwiesen.


Zu den Fragen 6 bis 9 und 18:

Mit Stichtag 1. Jänner 2013 standen bei der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres 20 Großkundenkarten in Verwendung. Taxifahrten stehen allen Bediensteten nach dienstlichen Erfordernissen zur Verfügung und wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es nicht möglich, alle Benutzerinnen und Benutzer für den genannten Zeitraum anzugeben. Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch zukünftig.

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten, sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Es gab keine dienstfremde und private Verwendung. Die dienstfremde und private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen. Allfällige Konsequenzen wären disziplinär-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten betrugen im Jahr 2013 bis zum Stichtag 20. November 2013 11.506,82 Euro. Eine Aufgliederung auf die einzelnen Bediensteten oder Organisationseinheiten ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.