1213/AB XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1321/J der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 und 8 bis 12:

Ich bedauere, diese Fragen nicht beantworten zu können. Für die Bekanntgabe der jeweils gewünschten Information müssten sämtliche Reiseabrechnungen einzeln gesichtet werden, was einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde.

 

Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2013 sind Taxikosten in der Höhe von € 13.508,37 angefallen, wobei hier ‑ im Gegen­satz zur Beantwortung der Voranfrage (PA Nr. 128/J) ‑ auch die mittels Reiserechnung abge­rechneten Taxikosten enthalten sind. Auf meine Kabinettsmitarbeiter/innen entfielen € 2.913,60.

Die Anzahl der Fahrten ist, wie bereits oben ausgeführt, ohne übermäßigen Verwaltungsauf­wand nicht eruierbar.

Zu Vergleichszwecken darf auf die in den Jahren 2005 und 2006 angefallenen Taxikosten des damaligen Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hingewiesen werden, die ‑ insbesondere auf Kabinettsebene ‑ wesentlich höher waren:

Im Jahr 2005 sind insgesamt Kosten in der Höhe von 28.025,70 € entstanden; davon entfielen Ausgaben in der Höhe von 19.039,80 € auf die Kabinette der Frau Bundesministerin bzw. des Herrn Staatssekretärs und 8.985,90 € auf die übrigen Bediensteten des Ministeriums.

Im Jahr 2006 sind insgesamt Kosten in der Höhe von 34.163,50 € entstanden; davon entfielen Ausgaben in der Höhe von 18.793,25 € auf die Kabinette der Frau Bundesministerin bzw. des Herrn Staatssekretärs und 15.370,25 € auf die übrigen Bediensteten des Ministeriums.

 

Fragen 4 und 5:

Da dem EDV-System eine Zuordnung von Taxikosten nur für Organisationseinheiten entnom­men werden kann, müssten zur Beantwortung dieser Fragen sämtliche Abrechnungen für die entsprechende Personen manuell geprüft werden. Dies stellt einen unzumutbar hohen Ver­waltungsaufwand dar, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwor­tung dieser Fragen Abstand nehmen muss.

 

Fragen 6 und 7:

Für Taxifahrten wird ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungs GmbH in Anspruch genommen. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1320/J durch den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausgaben für Taxifahrten.