1226/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0094-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1320/J vom 24. April 2014 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 4., 5. sowie 11. bis 15.:

Da dem EDV-System eine Zuordnung von Taxikosten nur der Höhe nach und lediglich für die einzelnen Organisationseinheiten entnommen werden kann, müssten zur Beantwortung dieser Fragen sämtliche Abrechnungen manuell nach den Kriterien der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage geprüft werden. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen, weshalb von einer detaillierten Beantwortung Abstand genommen wird.

 

Zu 2. und 3.:

Hinsichtlich der Kosten aller Taxifahrten vom 1. Jänner 2013 bis zum 20. November 2013 wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J vom
22. November 2013 verwiesen. Im daran anschließenden Zeitraum sind bis zum
31. Dezember 2013 Kosten für abgerechnete Taxifahrten (inklusive jener im Zusammenhang mit auswärtigen Dienstreisen) in der Höhe von 4.086,-- Euro angefallen.

 

Von diesen Gesamtkosten sind auf die Bediensteten der Frau Staatssekretärin 282,-- Euro entfallen, für die Bediensteten des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatsekretärs fanden keine diesbezüglichen Abrechnungen in diesem Zeitraum statt.

 

Zu 6. bis 10.:

Seitens der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) werden für Taxi-Business-Karten Lösungen in zwei Varianten (Fa. Taxi 40100 Taxifunkzentrale GmbH und Fa. Taxi 31300 VermittlungsGmbH) angeboten, aus welchen die Bundesministerien eigenständig die für den konkreten Bedarf nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bestgeeignete Variante auswählen können. Die Anzahl der Bewerber, welche an der Ausschreibung der BBG teilgenommen haben, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen