1227/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am          Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0099-I/4/2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1332/J vom 24. April 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Betreffend konkrete Abgabeverfahren können in Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) keine Angaben gemacht werden. Zudem wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1288/J vom 10. April 2014 verwiesen.

 

Zu 4. bis 8.:

Alle durch das Bundesministerium für Finanzen durchzuführenden und dem BVergG 2006 unterliegenden Vergaben erfolgen ausschließlich unter Beachtung des vorgeschriebenen Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes sowie den Bestimmungen zur Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit; ebenso erfolgt eine Prüfung des Leumundes der potentiellen Bieter gemäß dem BVergG 2006 in der geltenden Fassung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1288/J vom 10. April 2014 verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen