1230/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0098-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1337/J vom 24. April 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Auskünfte, ob bei einem bestimmten Abgabenpflichtigen eine abgabenbehördliche Prüfung (oder eine andere Überprüfungs- bzw. Ermittlungshandlung) vorgenommen wurde, derzeit vorgenommen wird oder in Zukunft vorgenommen werden soll, können im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen