1230/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am    Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0098-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1337/J vom 24. April 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Auskünfte, ob bei einem bestimmten Abgabenpflichtigen eine abgabenbehördliche Prüfung (oder eine andere Überprüfungs- bzw. Ermittlungshandlung) vorgenommen wurde, derzeit vorgenommen wird oder in Zukunft vorgenommen werden soll, können im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) nicht erteilt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen