1232/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am         Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0100-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1339/J vom 24. April 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist, wie bereits mehrfach in Beantwortungen parlamentarischer Anfragen zum Ausdruck gebracht wurde, in Erinnerung zu rufen, dass die Verwaltung der Währungsreserven zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.


Zu 1. und 2.:

Die OeNB veröffentlicht ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland, wozu auch das Central Bank Gold Agreement zählt, nicht. Die OeNB orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis. Details zur Verwaltung der Goldbestände und zu Goldgeschäften, die über die rechtlichen Offenlegungsbestimmungen hinausgehen, werden nicht bekanntgegeben. Diese Informationen stellen hochsensible und vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der OeNB dar und unterliegen den strengen Verschwiegenheitsverpflichtungen des § 45 Nationalbankgesetz (NBG).

 

Da Zentralbanken angehalten sind, ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln, ist die öffentliche Kommunikation und Transparenz der OeNB höchst sensibel. Ziel der Offenlegungspolitik der OeNB ist es daher, unerwünschte Signale bzw. Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Daher kann den Wünschen der Öffentlichkeit nach umfassender Transparenz in diesem Bereich durch das Bundesministerium für Finanzen sowie durch die OeNB selbst nur in begrenztem Ausmaß nachgekommen werden.

 

Die Aufteilung der Goldbestände der OeNB sowie weitere Ausführungen zu den Goldbeständen der OeNB sind im Geschäftsbericht des Jahres 2013 zu finden. Von Seiten der OeNB werden keine darüber hinausgehenden Details betreffend Einzelgeschäfte bzw. Geschäftspartner veröffentlicht. Somit ist es dem Bundesministerium für Finanzen auch nicht möglich weitergehende Informationen darzulegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen