1242/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0047-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 18. Juni 2014


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,                              Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2014, Nr. 1315/J, betreffend

                        Ausgaben für Taxifahrten

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2014, Nr. 1315/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1 sowie 8 bis 12:

 

Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass diese Fragen nicht beantwortet werden können, da eine detaillierte Auflistung einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand erfordern würde.


 

Zu Frage 2:

 

Bezüglich der Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2013 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 134/J verwiesen. Für den Zeitraum darüber hinaus sind Kosten in Höhe von € 848,40 entstanden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Gesamtkosten für Taxifahrten für die Kabinettsmitarbeiter im Jahr 2013 betrugen 13.324,40 €.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Eine Zuordnung von Taxikosten erfolgt nach Organisationseinheiten, eine weitere Aufsplitterung kann nur manuell erfolgen. Damit wäre ein unzumutbar hoher Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden muss.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 1320/J-NR/2014 wird verwiesen.

 

Der Bundesminister: