1242/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
An die Zl. LE.4.2.4/0047-I/3/2014 Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, am 18. Juni 2014 |
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2014, Nr. 1315/J, betreffend
Ausgaben für Taxifahrten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2014, Nr. 1315/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1 sowie 8 bis 12:
Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass diese Fragen nicht beantwortet werden können, da eine detaillierte Auflistung einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand erfordern würde.
Zu Frage 2:
Bezüglich der Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2013 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 134/J verwiesen. Für den Zeitraum darüber hinaus sind Kosten in Höhe von € 848,40 entstanden.
Zu Frage 3:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten für die Kabinettsmitarbeiter im Jahr 2013 betrugen 13.324,40 €.
Zu den Fragen 4 und 5:
Eine Zuordnung von Taxikosten erfolgt nach Organisationseinheiten, eine weitere Aufsplitterung kann nur manuell erfolgen. Damit wäre ein unzumutbar hoher Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden muss.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmenvertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 1320/J-NR/2014 wird verwiesen.
Der Bundesminister: