1244/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.06.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
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Wien, am 24. Juni 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 24. April 2014 unter der Nr. 1314/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausgaben für Taxifahrten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 sowie 8 bis 12:
Ø Wie viele Taxifahrten wurden durch Mitarbeiter Ihres Ministeriums im Jahr 2013 insgesamt in Anspruch genommen?
Ø Wie viele Fahrten wurden 2013 innerhalb des Wiener Stadtgebiets in Anspruch genommen?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten hierfür?
Ø Wie viele Fahrten wurden 2013 außerhalb des Wiener Stadtgebiets in Anspruch genommen?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten hierfür?
Ø Wie viele Kilometer betrug die weiteste Taxifahrt und welches Ziel hatte diese?
Die Erhebung dieser Daten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen.
Zu Frage 2 und 3:
Ø Wie hoch waren die Kosten für Taxifahrten Ihrer Mitarbeiter im Jahr 2013 insgesamt?
Ø Wie viele dieser Fahrten wurden von Kabinettsmitarbeitern konsumiert und wie hoch waren die Kosten dafür?
Ich verweise auf meine Anfragebeantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 136/J. Darüber hinaus wurden € 3.081,30 für Taxifahrten ausgegeben. Davon betrugen die Kosten für Fahrten der KabinettsmitarbeiterInnen € 1.296,00. Die Auflistung aller Fahrten würde einen unzumutbaren ökonomischen Mehraufwand verursachen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Wie viele dieser Fahrten wurden von Sektionschefs konsumiert und wie hoch waren die Kosten dafür?
Ø Wie viele dieser Fahrten wurden von Abteilungsleitern konsumiert und wie hoch waren die Kosten dafür?
Da dem EDV-System eine Zuordnung von Taxikosten nur für Organisationseinheiten entnommen werden kann, müssten zur Beantwortung dieser Fragen sämtliche Abrechnungen für die entsprechenden Personen manuell geprüft werden. Dies stellt einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand dar, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Mit welchen Taxiunternehmen wurden die Rahmenverträge abgeschlossen?
Ø Nach welchen Kriterien wurden die Vertragspartner ausgewählt?
Ich darf auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1320/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Bures