125/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      Dezember 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0276-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 129/J vom 22. November 2013 der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Seitens der Bundesbeschaffung GmbH wurden für Taxi-Business-Karten Lösungen in zwei Varianten angeboten, aus welchen die Bundesministerien selbstständig die für den konkreten Bedarf nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit die bestgeeignetste Variante auswählen konnten. Die diesbezüglichen Vertragstexte können wegen der vereinbarten vertraglichen Verschwiegenheitspflicht nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 6. bis 9. und 18.:

Zum Stichtag 20. November 2013 standen dem Ressort 500 Taxikarten und 18 Businesskarten zur Verfügung. Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen großen Verwaltungsaufwand  verursachen,  da  die  Karten  zu  einem  großen  Teil  nicht Personen,


sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind. Taxifahrten werden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Taxis können dabei von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benützt werden, wenn dafür ein dringendes dienstliches Erfordernis besteht und keine andere adäquate Möglichkeit gegeben ist. Das Bundesministerium für Finanzen wird weiterhin bestrebt sein, den öffentlichen Verkehr zu bevorzugen.

 

Zu 10. bis 15.:

Kontrollen erfolgen grundsätzlich durch die jeweiligen Vorgesetzten sowie im Rahmen des Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.

 

Es gab keinen Fall, in welchem Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und ähnliches für dienstfremde und private Zwecke genützt wurden.

 

Zu 16. und 17.:

Die Gesamtkosten aller Taxifahrten im Bundesministerium für Finanzen betrugen im Jahr 2013 zum Stichtag 20. November 2013 € 21.135,-- zuzüglich € 14.135,72 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anlässlich von Dienstreisen.

 

Von diesen Gesamtkosten sind in Summe € 3.572,52 auf die Bediensteten des vormaligen Ministerbüros und € 1.726,-- auf die Bediensteten des Büros des vormaligen Herrn Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder entfallen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen