126/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0347-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. Jänner 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 135/J-NR/2013 betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013, die die Abg. Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen am 22. November 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beant­wortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J-NR/2013 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Zu Fragen 6 bis 9 und 18:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis zum Stichtag 20. November 2013 standen 562 Einmalkarten zur Verfügung. Die Einmalkarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung und es durften Taxis schon bisher nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch zukünftig und es wird angesichts dessen kein wesentliches Einsparungspotential gesehen.


Zu Fragen 10 bis 15:

Die dienstliche Notwendigkeit der Inanspruchnahme ist vom jeweiligen Vorgesetzten zu über­prüfen und zu bestätigen. Fälle der in Frage 13 angesprochenen Art gab es im Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im angefragten Zeitraum nicht. Allfällige Konse­quenzen bei Verwendung für nicht dienstliche Zwecke wären disziplinarrechtlicher, arbeits­rechtlicher oder zivilrechtlicher Natur.

 

Zu Fragen 16 und 17:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive im Rahmen von Dienstreisen) betrugen im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis zum Stichtag 20. November 2013, soweit abgerechnet, EUR 17.370,63, davon entfielen auf Taxikarten EUR 9.458,30. Eine Aufteilung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.