1264/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

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An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0050-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Susanne Winter, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 28. April 2014, Nr. 1363/J, betreffend

                        Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen vom 28. April 2014, Nr. 1363/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der Vorschlag der Kommission wird grundsätzlich begrüßt. Eine Reduktion von Kunststofftragetaschen ist auch das erklärte Ziel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

In Österreich fallen jährlich zwischen 5.000 bis 7.000 Tonnen Kunststofftragetaschen an, das entspricht etwa 0,01% aller Abfälle oder etwa 0,8kg pro Einwohner und Jahr. Diese Taschen werden grundsätzlich getrennt gesammelt oder gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt um dann stofflich oder thermisch verwertet zu werden.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat bereits im Dezember 2013 zu einem Runden Tisch zu diesem Thema eingeladen, bei dem bereits gemeinsam mit wesentlichen Stakeholdern und NGOs Empfehlungen zur Reduktion der Tragetaschen erarbeitet wurden. Insbesondere soll künftig keine kostenlose Abgabe von Kunststofftragetaschen erfolgen. Die Gespräche, insbesondere mit dem Handel, werden weitergeführt. Für die Konkretisierung der Maßnahmen ist der endgültige Text der Richtlinienänderung abzuwarten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die jährlich in Österreich in Verkehr gesetzte Menge an Kunststofftragetaschen (inklusive Knotenbeutel) liegt zwischen 5.000 und 7.000 t. Für einen weiteren Detaillierungsgrad fehlen die Datengrundlagen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Einnahmen aus der kostenpflichtigen Abgabe von Tragetaschen müssen nicht zwangsläufig als staatliche Steuer vorgesehen werden. Die Verwendung dieser Mittel sollte ökologischen Zwecken zugeführt werden.

 

Zu Frage 7:

 

Der Anbau von Mais und Kartoffeln in Österreich unterscheidet sich nicht nach der Art der Verwendung. D.h. der Anbau von Mais und Kartoffeln für die Lebensmittel- und Futterschiene erfolgt unter denselben Bedingungen wie ein allfälliger Anbau für die Erzeugung von biobasierten Verpackungsmaterialien – solche werden in Österreich produziert.

 

Zu Frage 8:

 

Eine Verwendung von Mais und Kartoffeln für biobasierte Verpackungsmaterialen führt in keinem Fall zu einer Verknappung von Agrarflächen in Österreich. Die in Österreich zur Verfügung stehende Ackerfläche nimmt von Jahr zu Jahr leicht ab. Die wesentliche Ursache für die Verringerung der landwirtschaftlichen Ackerfläche ist die Verbauung.

 

Zu Frage 9:

 

Die österreichische Ackerfläche beträgt 1,355 Mio. ha, davon sind 0,811 Mio. ha Getreidefläche (Grüner Bericht, 2013). Von einer durchschnittlichen österreichischen Getreideernte (5 Mio. t) werden verwendet: 12% für Brotgetreide, 55 % für die Fütterung/Futtermittelerzeugung, 10 % für den Export und 23 % für die industrielle Verarbeitung. Andere industrielle Verwertungen sind von untergeordneter Bedeutung.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Es ist zutreffend, dass der Druck auf landwirtschaftliche Flächen bedingt durch die hohe Nachfragesituation und Begrenztheit der Ressource Boden steigt. Aus diesem Grund wurde Ende März vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit anderen dafür zuständigen Institutionen die Bodencharta unterschrieben. Ziel der Charta ist die Eindämmung des Bodenverbrauchs, damit auch den zukünftigen Generationen ausreichend Böden zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterliegt die landwirtschaftliche Produktion zahlreichen gesetzlichen Regelungen, welche auf eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft und einen Schutz des Bodens abzielen. Zu erwähnen sind dabei die Cross Compliance Bestimmungen der ersten Säule bzw. Maßnahmen des ÖPUL-Programms der zweiten Säule sowie das Nitrataktionsprogramm in Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Neben den zahlreichen Maßnahmen, die für den Bodenschutz bereits gesetzt wurden, bleibt der Bodenschutz weiterhin eine große Herausforderung und ein zentrales Anliegen für die Zukunft.

 

Zu Frage 12:

 

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, da dies von der jeweiligen Zusammensetzung des Materials (die sehr variiert) und von den äußeren Bedingungen abhängt. Hinsichtlich der Dauer des Abbauprozesses ist die Europäische Norm EN 13432 (Verpackung – Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau) relevant. Demnach gelten Verpackungen (wie „Biobeutel“) als biologisch abbaubar, wenn innerhalb von sechs Monaten mindestens 90 % des Materials zu Wasser, Kohlendioxid (CO2) und Biomasse abgebaut sind. Die Recyclierbarkeit hängt auch davon ab, ob das Material sortenrein in relevanten Mengen verfügbar ist.


Zu Frage 13:

 

„Herkömmliche“ Kunststofftragetaschen bzw. Knotenbeutel werden aus Polyethylen (PE) hergestellt. Sie haben eine Stärke von unter 10 Mikrometer bis über 50 Mikrometer. Sie sind grundsätzlich recycelbar. Das setzt voraus, dass sie getrennt gesammelt und anschließend sortiert werden, was aufgrund ihrer Größe im Vergleich zu großen Kunststofffolien (wie Wickelfolien oder Schrumpfhauben) aufwendiger und kostenintensiver ist. Die Dauer des Abbauprozesses hängt entscheidend von der Wandstärke (Bandbreite siehe oben) und den äußeren Einflüssen (wie Sonnenlicht, Erosionsbedingungen), denen sie ausgesetzt sind, ab. In der Literatur findet sich eine große Bandbreite, jedenfalls liegt die Dauer des Abbauprozesses im Jahrhundertbereich.

 

Zu Frage 14:

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist – unabhängig vom Material der Tragetaschen – eine mehrmalige Verwendung anzustreben, wodurch eine deutliche Reduktion erreicht würde. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 15:

 

Ein Verbot bestimmter Produkte ist vorerst nicht angedacht.

 

Der Bundesminister: