1266/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.06.2014
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möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Franz und KollegInnen haben am 28. April 2014 unter der Nr. 1366/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nicht behindertengerechte Bahnsteige“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie stehen Sie bzw. Ihr Ressort zu diesem Vorfall? Gibt es eine Stellungnahme?
Seitens meines Hauses wurde in diesem speziellen Fall eine Stellungnahme der ÖBB-Holding AG eingeholt. Die ÖBB hat dazu folgendes mitgeteilt: Vom Fahrgast wurde am Vortag der Reise bei der Personenkasse Landeck für Sonntag, den 23.03.2014, ein Ticket von Landeck-Zams nach Hall in Tirol und retour gekauft. Bei der Buchung wurde der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass die ÖBB gerne eine Ein- und Ausstiegshilfe organisieren. Dieses Angebot wurde vom Kunden aber nicht wahrgenommen.
Am Tag der Reise kam der Fahrgast in seinem Elektro-Scooter mit Begleitung zur Personenkasse Landeck und buchte eine zusätzliche Fahrkarte von Hall in Tirol nach Fritzens-Wattens.
Zu Frage 2:
Ø Wieso ließ man den Mann einfach aussteigen, obwohl das zuständige Begleitpersonal des Zuges den Herren hätte informieren sollen?
Laut Auskunft der ÖBB wurde der Reisende vom Triebfahrzeugführer darauf aufmerksam gemacht, dass er im Bahnhof Fritzens-Wattens aufgrund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit nicht aussteigen könne und bis Jenbach mitfahren solle. Der Reisende und seine Begleitperson stiegen aber trotz der Warnung auf eigene Gefahr aus.
Der Triebfahrzeugführer machte den Reisenden weiters noch darauf aufmerksam, dass dieser auf Hilfe warten müsse und den Bahnsteig auf keinen Fall alleine verlassen dürfe. Der Triebfahrzeugführer hielt Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter, welcher die Security informierte. Da die Security-Mitarbeiter den Reisenden in seinem E-Scooter nicht alleine vom Bahnsteig befördern konnten musste schließlich die Feuerwehr informiert werden.
Zu Frage 3:
Ø War ausreichend Zugbegleitpersonal im Zug? Wenn ja, warum hat dieses nicht interveniert? Wenn nein, warum nicht?
Die Verkehrsabwicklung bei personenbefördernden Zügen bei den ÖBB sieht unter Einhaltung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit der Führung von Zügen ohne Zugbegleiter vor. In dem vom Kunden genutzten Zug befand sich laut ÖBB kein Zugbegleiter. Wie schon zu Fragepunkt 2 ausgeführt, wurden die Reisenden vom Triebfahrzeugführer auf die mangelnde Barrierefreiheit des Bahnhofs Fritzens-Wattens aufmerksam gemacht.
Zu Frage 4:
Ø Gibt es bei Fahrkartenautomaten eine Information betreffend Barrierefreiheit der einzelnen Bahnhöfe? Wenn nein, warum nicht?
Bei den Fahrkartenautomaten der ÖBB können Tickets erworben werden. Es handelt sich dabei um Verkaufsgeräte und nicht um Informationsterminals. Neben den bereits im Vorfeld einer Bahnfahrt vorhandenen Informationen der ÖBB für ein barrierefreies Reisen im Internetportal, steht den Kunden der ÖBB für Informationen zur Bahnhofsausstattung auch die Fahrplanauskunft SCOTTY zur Verfügung.
Dort werden sämtliche Informationen zur Bahnhofsausstattung aufgelistet. Diese Informationen sind auch jederzeit beim ÖBB-Kundenservice bzw. dem Mobilitätsservice abrufbar.
Zu Frage 5:
Ø Werden Sie sich bzw. Ihr Ressort dafür einsetzen, Anzeigetafeln und Fahrkartenautomaten auf Bahnhöfen so zu programmieren, dass die Barrierefreiheit der einzelnen Bahnhöfe ersichtlich ist?
Laut Auskunft der ÖBB wird im Interesse der Kundenzufriedenheit bereits an einer weiteren Optimierung der Kennzeichnung der barrierefreien Bahnhöfe in den Informationssystemen gearbeitet. Dabei wird auch die Optimierung der Kundeninformation und der Gewährleistung der Serviceleistungen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung in etwaigen Störfällen einbezogen.