12677/AB XXV. GP
Eingelangt am
25.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Präsidentin des Rechnungshofes
Anfragebeantwortung
die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2017 unter der Nr. 13299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „anonyme Anzeige beim Rechnungshof gegen den N.N.“ gerichtet.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an die Präsidentin des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.
Die an mich gerichtete Anfrage betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass an den Rechnungshof gerichtete Bürgerbriefe mit allenfalls prüfrelevanten Sachverhalten den fachlich zuständigen Prüfungsabteilungen zur Einbeziehung in die Überlegungen bei der Prüfungsplanung zugeleitet werden.