12746/AB XXV. GP
Eingelangt am
07.08.2017
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BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
Anfragebeantwortung
die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2017 unter der Nr. 13302/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche weiteren Personen waren Mitglied der Berufungskommission für die Bestellung N.N. zum ÖStA-Generaldirektor?
Es wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine Begutachtungskommission eingesetzt, der folgende Mitglieder angehörten:
Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, Frau ADirinRRin Susanne Sitter, hat mit beratender Stimme an den Sitzungen der Begutachtungskommission gemäß § 12 Abs. 1a Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) teilgenommen.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele weitere Personen bewarben sich um die Stelle des ÖStA-Generaldirektors?
Insgesamt bewarben sich 17 Personen um die Leitung des Österreichischen Staatsarchivs.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wurde seitens Ihres Ressorts der Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs finanziell unterstützt?
Ø Falls ja, wann und in welcher Höhe jeweils?
Im Jahr 2016 wurde dem Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs eine Förderung in Höhe von € 14.000,-- gewährt.
Zu Frage 5
Ø Wann erbte das ÖStA die o.g. Wohnung in Wien 8, Laudongasse?
Die Schenkung der Wohnung erfolgte am 30. Juni 2015.
Zu Frage 6:
Ø Wann wurde dem Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs die o.g. Wohnung vom ÖStA überlassen?
Dem Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs wurde die Wohnung mit 1. August 2015 überlassen.
Zu den Fragen 7 bis 14:
Ø Wurde diese Überlassung an (eine) Bedingung(en) geknüpft?
Ø Falls ja, welche?
Ø Falls nein, warum nicht?
Ø Auf welche Höhe belaufen sich die o.g. laufenden Kosten für die vom ÖStA geerbte Wohnung in Wien 8, Laudongasse?
Ø Wie setzen sich diese zusammen?
Ø Hat der Verein der Freunde des Österreichischen Staatsarchivs dem ÖStA die Überlassung der Wohnung in Wien 8, Laudongasse in irgendeiner Weise abgegolten?
Ø Falls ja, wie?
Ø Falls nein, warum nicht?
Bedingung der Wohnungsüberlassung war einerseits die Übernahme der aus dem Wohnungseigentumsvertrag monatlich anfallenden Kosten (dzt ca. € 245,-) als auch der verbrauchsabhängigen Kosten (mtl. ca. € 135,-) und andererseits die Erfüllung der im Notariatsakt enthaltenen Auflagen des Schenkungsvertrages. Von einer weiteren Abgeltung wurde wegen der Erfüllung der Schenkungsauflagen abgesehen.