12751/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2017
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Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

 

BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

Anfragebeantwortung

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2017 unter der Nr. 13306/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Verschwendung von Steuermitteln – virtuelle Ausstellung „Kaiser Franz Joseph“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche(s) Unternehmen wurde(n) mit der Erstellung der virtuellen Ausstellung betraut?

 

Mit der Erstellung des virtuellen Auftrittes wurde Firma CONTEMAS GmbH Co KG beauftragt.

 

Zu Frage 2:

Ø  Auf welche Höhe belief sich das Auftragsvolumen?

 

Das Auftragsvolumen belief sich auf € 21.655,-- exkl. MwSt.

 

Zu Frage 3:

Ø  Mit welchen anderen, seitens des ÖStA, vergebenen Aufträgen wurde(n) das bzw. die Unternehmen betraut?

 

Die Firma CONTEMAS wurde für die Erstellung des virtuellen Auftrittes anlässlich des Gedenkjahres „1914 – 2014 - 100 Jahre 1. Weltkrieg“ beauftragt. Dafür wurde die Firma CONTEMAS mit dem „Goldenen Hahn 2014“ in den Kategorien Webde­sign und Onlinemarketing ausgezeichnet. Der Goldene Hahn ist die führende Aus­zeichnung der österreichischen Werbebranche und wird durch den niederösterreichi­schen Landeshauptmann überreicht.

 

Zu Frage 4:

Ø  Auf welche Höhe belief(en) sich das bzw. die Auftragsvolumen im Einzelnen?

 

Das Auftragsvolumen belief sich auf € 34.600,-- exkl. MwSt.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie viele Seitenaufrufe konnte die o.g. virtuelle Ausstellung verzeichnen?

 

Bis zum 12. Juni 2017 konnten beim virtuellen Auftritt zu Kaiser Franz Josef (online-Stellung seit Ende November 2016) 6.461 und zum 1. Weltkrieg (online-Stellung seit 28. Juli 2014) 335.906 Seitenaufrufe verzeichnet werden.

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche ÖStA-Mitarbeiter waren mit Arbeiten für die Ausstellung befasst und in­wiefern?

 

Neben N.N., der die wesentlichen inhaltlichen Arbeiten leistete, waren neun MitarbeiterInnen – von der namentlichen Aufzählung wird unter Beachtung des Grundrechts auf Datenschutz abgesehen - mit verschiedensten Aufgaben wie Erstel­len von Texten, Lektorat, technische Umsetzung und online-Schaltung, Recherchen und Reproduktion befasst.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Wurde N.N. für seine Arbeit an der Erstellung der o.g. virtuellen Aus­stellung außerordentlich honoriert?

Ø  Falls ja, in welcher Höhe?

 

Nein.