12754/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2017
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Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

 

BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

Anfragebeantwortung

 

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2017 unter der Nr. 13309/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Österreichisches Staatsarchiv – kostenlose Dreharbeiten im Staats­archiv gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie lange wurde das ÖStA 2016 für die o.g. Dreharbeiten "lahmgelegt"?

 

Eine „Lahmlegung“ hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Ø  Wurde die o.g. Fernsehserie bereits ausgestrahlt?

Ø  Falls ja, wann und wo?

Ø  Falls nein, warum nicht?

Ø  Falls nein, wird diese noch ausgestrahlt bzw. wann und wo?

 

In der Sendeleiste „Mythos Geschichte“ wurden unter dem Titel „Dokumente, die die Welt bewegen. Aus dem Inneren des Österreichischen Staatsarchivs“ die ersten zwölf Folgen im Zeitraum 18. April bis 23. Mai 2017 im ORF3 mit überragenden Zu­schauerquoten, die laut Auskunft ORF das 2 bis 3fache der üblichen Quoten an die­sem Sendeplatz erreichten, ausgestrahlt. Die Serie konnten Spitzenwerte bis zu 94.000 ZuseherInnen erreichen. Erstmals in der Geschichte des ÖStA überhaupt ist es gelungen, eine derart Breite mediale Öffentlichkeit für seine Sammlungen, Schät­ze und Zimelien herzustellen.

Ebenfalls erfolgt im Herbst 2017 die Ausstrahlung beim mitproduzierenden Sender ARTE, wobei der genaue Termin zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht feststeht.

 

Zu Frage 6:

Ø  Auf welche Höhe beliefen sich die Subventionen des "Film-Fonds Wien" für die o.g. im ÖStA gedrehte Fernsehserie?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Wie viel betragen die o.g. üblicherweise verlangten Tagesgebühren für Drehar­beiten im ÖStA bzw. mit Dokumenten aus seinen Sammlungen?

Ø  Wie viel bezahlte die DOR-Film für die Dreharbeiten im ÖStA bzw. mit Dokumen­ten aus seinen Sammlungen?

 

Entsprechend der im Jahr 2016 in Geltung befindlichen Benutzerordnung wurden bei Dreharbeiten zu Dokumentationszwecken bzw. zu kulturellen Zwecken € 100,- und zu kommerziellen Zwecken (Spiel- und Werbefilme) € 200,- je angefangener Drehar­beitsstunde verrechnet. Zusätzlich wurden noch Entgelte für die Senderechte, diese waren abhängig vom Ausstrahlungsgebiet und -häufigkeit, eingehoben.

Ab Jänner 2017 wird ein einheitliches Entgelt von € 200,- pro angefangene Drehar­beitsstunde und eine Sendepauschale von € 300,- verrechnet.

 

Im gegenständlichen Fall wurde im Lichte des § 10 Abs. 3 Bundesarchivgesetz von der Verrechnung abgesehen, stellte doch die wissenschaftliche Darstellung als auch der öffentlichkeitswirksame Werbewert für das ÖStA durch die Realisierung der Serie ein Vielfaches des normalerweise zu verrechnenden Entgeltes dar.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Bezog N.N. für die Produktion der o.g. Fernsehserie im ÖStA bzw. mit Dokumenten aus seinen Sammlungen ein Honorar?

Ø  Falls ja, in welcher Höhe?

Ø  Bezog der Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs für die Produktion der o.g. Fernsehserie im ÖStA bzw. mit Dokumenten aus seinen Sammlungen ein Hono­rar?

Ø  Falls ja, in welcher Höhe?

 

Nein.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Welche Filmproduktionen wurden seit dem Amtsantritt des N.N. im ÖStA bzw. mit Dokumenten aus seinen Sammlun­gen gedreht?

Ø  Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen des ÖStA dafür?

 

Seit dem Dienstantritt wurden 71 Drehgenehmigungen erteilt und die dafür eingeho­benen Entgelte belaufen sich auf € 37.300,-.