12755/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2017
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Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

 

BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

Anfragebeantwortung

 

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2017 unter der Nr. 13314/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Österreichisches Staatsarchiv – parteipolitischer Missbrauch des Amts und der Amtsgewalt durch N.N. gerich­tet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Hat N.N. seine Nebentätigkeit als Berater der SPÖ offiziell gemeldet?

 

Der Dienstbehörde liegt keine Meldung einer erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung gemäß § 56 Abs. 3 BDG 1979 vor.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie ist die Dienstzeit von N.N. geregelt?

 

Die Dienstzeit von N.N. richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 48ff BDG 1979) sowie der Regelung einer gleitenden Dienstzeit gemäß Rundschreiben des Bundeskanzleram­tes vom 29. Dezember 2009. Das genannte Rundschreiben sieht grundsätzlich für alle Beschäftigten des Bundeskanzleramtes an allen Arbeitstagen eine Blockzeit von 9:00 bis 14:00 Uhr vor, die Gleitzeiten dauern von 6:30 Uhr bis 9:00 und von 14:00 bis 22:00 Uhr. Die Gleitzeit bietet somit den Bediensteten die Möglichkeit, in Grenzen ihre Dienstzeit selbst zu gestalten.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wo befindet sich der Dienstort von N.N.?

 

Der Dienstort von N.N. befindet sich am Sitz der Generaldirek­tion des Österreichischen Staatsarchivs an der Örtlichkeit Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Ø  An welchem Teil bzw. welchen Teilen des SPÖ-Programms hat N.N. mitgeschrieben?

Ø  Für welche SPÖ-Politiker hat N.N. Reden geschrieben?

Ø  Zu welchen Themen wurden diese Reden gehalten?

Ø  Zu welchen Anlässen wurden diese Reden gehalten?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.