12766/AB XXV. GP
Eingelangt am
07.08.2017
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „anonyme Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den N.N. gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu 1:
Die Anzeige langte am 10. Jänner 2017 bei der Zentralen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ein.
Zu 2 bis 6:
Die WKStA leitete die Anzeige am 16. Jänner 2017 gemäß §§ 25 Abs. 1 und 25a Abs. 2 StPO der Staatsanwaltschaft Wien weiter. Diese hat nach Prüfung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Vorliegens eines Anfangsverdachts (§ 1 Abs. 3 StPO) mit Verfügung vom 16. März 2017 gemäß § 35c StAG abgesehen.