129/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.01.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0275-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 154/J vom 22. November 2013 der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Insgesamt standen für den Katastrophenfonds im Jahr 2013 rund 374,8 Mio. EUR aus laufenden Einnahmen zur Verfügung (alle Zahlen jeweils ohne gesonderten Verrechnungs-kreis „Landesstraßen B“).
Diese Mittel reichten angesichts der Naturkatastrophen des Jahres 2013 zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds im Jahr 2013 nicht aus. Durch verschiedene Maßnahmen wurden die Mittel des Fonds daher aufgestockt:
· Die Rücklagen in Höhe von 29,0 Mio. EUR wurden aufgelöst und zur Hilfeleistung eingesetzt.
· Durch eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 und des Finanzausgleichs-gesetzes 2008, BGBl. I Nr. 165/2013, wurden für Schäden bei Hochwasserschutz-einrichtungen im Vollzugsbereich des BMLFUW und des BMVIT sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung und für Zahlungen an das Land Steiermark 47,5 Mio. EUR bereitgestellt.
· Die Mittel des Fonds wurden mit Regierungsbeschluss vom 19. November 2013 neuerlich auf Grund der Höhe der gemeldeten Schäden bis zu einer Obergrenze von 35 Mio. EUR aufgestockt, wovon 24,3 Mio. EUR in Anspruch genommen werden mussten.
· Im Plenum des Nationalrates wurde am 17. Dezember 2013 beschlossen, Landwirten für die im Jahr 2013 erlittenen Schäden nach der Dürre aus dem Katastrophenfonds 50 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen, wobei die Länder eine zumindest gleich hohe finanzielle Hilfe zu leisten haben. Dieser Betrag wird im Jahr 2014 wirksam werden.
Zu 2. und 3.:
Die Hilfeleistung an Geschädigte erfolgt laufend durch die Länder. Es ist nicht beabsichtigt hier eine Differenzierung nach Berufsständen vorzunehmen. Die am 17. Dezember 2013 zusätzlich beschlossenen Mittel speziell für Dürreschäden konnten naturgemäß noch nicht eingesetzt werden, sie werden 2014 wirksam.
Zu 4. bis 6.:
Im Jahr 2013 wurden folgende Zahlungen aus dem Katastrophenfonds geleistet:
Für Schäden Privater: 63,4 Mio. EUR
Für Schäden des Bundes: 7,9 Mio. EUR
Für Schäden der Länder: 11,8 Mio. EUR
Für Schäden der Gemeinden: 34,4 Mio. EUR
Für Feuerwehren: 40,1 Mio. EUR
Für Vorsorgemaßnahmen: 294,9 Mio. EUR
Hagelversicherung: 19,4 Mio. EUR
Alarm- und Warnsystem: 3,6 Mio. EUR
Insgesamt *: 475,5 Mio. EUR.
* Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rundungsdifferenz zwischen den zu Frage 1. dargestellten Einnahmen
und den zu den Fragen 4. bis 6. angegebenen Ausgaben besteht, die nicht ausgeglichen wurde.
Mit freundlichen Grüßen