130/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Maga  Barbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0004-I/4/2014

Wien, am 22. Jänner 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. November 2013 unter der Nr. 125/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wurde im Bundeskanzleramt für das Jahr 2013 (Stichtag 20.November) ein Ver­trag mit einem Wiener Taxiunternehmen zur Beförderung Ihrer Mitarbeiter abge­schlossen?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., mit welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., wie lauten die exakten Vereinbarungen für diesen Vertrag?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.


Zu den Fragen 6 bis 9 und 18:

Ø  Wie viele Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches wurden dem Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt?

Ø  Welchen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes wurden die Taxikarten, Business­karten und Ähnliches zur Verfügung gestellt?

Ø  Wer waren die Benützer im Bundeskanzleramt dieser Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches für das Jahr 2013 (Stichtag 20. November)?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen durften Ihre Mitarbeiter die Taxigutscheine, Bu­sinesskarten und Ähnliches benützen?

Ø  Sehen Sie hier in Zukunft Einsparungspotential?

 

Dem Ressort standen bis 20. November 2013 insgesamt 31 Dauerkarten zur Verfü­gung. Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten zu einem großen Teil nicht Personen, sondern Organisa­tionseinheiten zugewiesen sind. Taxifahrten wurden nur nach dienstlichen Erforder­nissen in Anspruch genommen, die Karten stehen grundsätzlich allen Bediensteten des Ressorts zur Verfügung.

 

Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen.

 

Dies gilt auch zukünftig. Es wird aber der Aufwand regelmäßig überprüft und die je­weils sinnvoll erscheinenden Maßnahmen getroffen, um ihn nachhaltig zu reduzie­ren.

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Ø  Wurde die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähn­liches überprüft?

Ø  Wenn ja, wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskar­ten und Ähnliches überprüft?

Ø  Wenn ja bei 10., welche Dienststelle im Bundeskanzleramt kontrolliert allfällige Taxiabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?

Ø  Gab es im Jahr 2013 (Stichtag 20. November) Fälle, wo Taxikarten, Taxigutschei­ne, Businesskarten und Ähnliches für dienstfremde und private Zwecke genützt wurden?

Ø  Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für dieses Verhalten der betroffenen Mit­arbeiter gezogen?

Ø  Können Sie ausschließen, dass diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskar­ten und Ähnliches von Ihren Mitarbeitern abgerechneten Taxifahrten für private Zwecke missbraucht wurden?

 


Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten und generell im Zuge des Budgetcontrollings.

 

Fälle privater bzw. sonstiger dienstfremder Nutzung gab es im Berichtsjahr nicht. All­fällige Konsequenzen bei nicht weisungsgemäßer Verwendung sind disziplinärer, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflicht darstellen.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø  Welche Kosten sind im Bundeskanzleramt insgesamt für Taxigutscheine, Taxikar­ten, Businesskarten und Ähnliches im Jahr 2013 (Stichtag 20. November) ent­standen?

Ø  Welche Kosten sind im Bundeskanzleramt insgesamt für Taxigutscheine, Taxikar­ten, Businesskarten und Ähnliches bezogen auf die einzelnen Nutzer

a)    Nach Bediensteten des Bundeskanzleramtes entstanden?

b)    Nach den jeweiligen Bediensteten des Bundeskanzleramtes entstanden?

c)    Nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates ent­standen?

 

Für das Bundeskanzleramt sind für den Zeitraum 01.01.2013 – 20.11.2013 Taxikos­ten in Höhe von € 36.348,39 entstanden. Mit berücksichtigt sind jene Kosten, die im Rahmen von Dienstreisen angefallen sind, die nach der RGV abgerechnet wurden. Aus den oben genannten Gründen sind sie nicht einzelnen Personen, sondern Orga­nisationseinheiten zugeordnet:

 

Kabinett Bundeskanzler                                      €      7.095,20

Büro BM Heinisch- Hosek                                  €      1.463,60

Büro STS Ostermayer                                         €      1.274,60

Sektion I, Protokoll                                               €      4.897,40

Sektion II                                                               €         617,50

Sektion III                                                               €      1.993,90

Sektion IV                                                             €      2.477,00

Sektion V                                                              €      2.627,00

Sektion VII                                                             €         185,20

Gleichbehandlungsanwaltschaft                         €            49,80

allgemeine Dienstreisen                                     €    13.667,19

Gesamtsumme                                                     €    36.348,39

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen