13229/AB XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 07.05.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am 3. Oktober 2017 unter der Zahl 14115/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fund illegaler Waffen und Nazi-Devotionalien bei N.N. in Ardagger sowie allenfalls rechtswidrige Vorgänge im BMI“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Die Fundgegenstände wurden auf dem Friedhof Stift Ardagger aufgefunden, der im Eigentum der Diözese St. Pölten steht.

Die gegenständliche anonyme Meldung an die NS-Meldestelle am 3. Oktober 2016 wurde vorschriftsgemäß abgewickelt.

Es gab seitens der vorgesetzten Stellen keine Anweisungen oder Anregungen betreffend die weitere Bearbeitung der Meldung an die NS-Meldestelle.

Alle Mitarbeiter im Staatsschutzbereich genießen auf Grund des sensiblen Bereiches ein erhöhtes Interesse auf Anonymität. Zu den einzelnen Namen und Bearbeitern können daher zum Schutz dieser Personen keine näheren Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 7:

Diesbezügliche Weisungen oder Anregungen seitens vorgesetzter Stellen liegen nicht vor.

 

Zu Frage 8:

Mag. Michael Kloibmüller ist erst seit 1. Februar 2017 Leiter der Sektion I im Bundesministerium für Inneres, die in der Anfrage geäußerte Annahme trifft daher nicht zu.


Zu Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Ja. Im Zeitraum 1996 bis 2000 an der GreKo Hörsching.

 

Zu Frage 12:

Kontakte zwischen Herrn Mag. Wolfgang Zöhrer und Frau MR Mag. Sibylle Geissler ergeben sich aus der jeweiligen Linienfunktion.

 

Zu Frage 13:

Ja, wie im gesamten Staatsschutzbereich.

Um allfällige Ermittlungsergebnisse nicht zu konterkarieren muss von einer näheren Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.