1324/AB XXV. GP
Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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An die Zl. LE.4.2.4/0051-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. Juni 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1386/J, betreffend dubioser
Import von Schweinefleisch, dubiose Zahlen der Statistik Austria
und dubiose Kennzeichnung von Schweinefleisch in Österreich

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1386/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Gemäß § 30 Abs. 1 BStatG hat die Bundesanstalt Statistik Österreich neben der Veröffentlichung gemäß § 19 Abs. 1 die Hauptergebnisse der Statistiken der Öffentlichkeit auch über das Internet bereitzustellen. Die Bereitstellung über das Internet hat unentgeltlich zu erfolgen.
Bei den in Rede stehenden Daten handelt es sich um Detailergebnisse, die seitens der Bundesanstalt Statistik Österreich über Anfrage oder durch Zugriff auf die Internetdatenbank STATcube gegen einen angemessenen Kostenersatz zugänglich sind.
Demgegenüber werden im Rahmen der Versorgungsbilanzen die Summe der Schweine und Schweinefleischimporte und -exporte kostenlos im Internet (http://www.statistik.at/web_de/static/versorgungsbilanz_fuer_fleisch_nach_arten_2007_bis_2012_022374.xlsx) zur Verfügung gestellt (siehe auch Tabelle zu Frage 14).
Zu Frage 2:
Im Grünen Bericht wird jährlich einerseits im tierischen Produktionskapitel (Text Seite 50) und andererseits bei den Versorgungsbilanzen über den Außenhandel mit Schweinen und Schweinefleisch berichtet (Grüne Bericht 2013 Tabelle 1.6.15 in Stück und Tabelle 2.2.2. in Tonnen).
Die längerfristige Entwicklung der Kennzahl „Selbstversorgungsgrad“ seit 1975 wird im Textteil Seite 30 grafisch dargestellt.
Zu den Fragen 3, 6, 7, 11, 12, 18, 19, 20, 21 und 22:
Herkunftskennzeichnung bei Schweinefleisch:
Im Gegensatz zu Rindfleisch gab es bisher auf EU-Ebene keine verbindlichen Regelungen für die Kennzeichnung von Schweinefleisch.
Diese Situation wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013 verbessert. In Hinkunft bestehen verpflichtende Regeln für die Herkunftskennzeichnung auch für Schweinefleisch. Diese Regelungen gelten ab 01. April 2015 und sind national durch den Bundesminister für Gesundheit umzusetzen.
Damit kann auch die Konsumentin bzw. der Konsument zukünftig die Herkunft des Fleisches erkennen.
Herkunftskennzeichnung bei Fleisch in verarbeiteten Produkten:
Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vom 17.12.2013 verschiedene Szenarien über eine mögliche Regelung der Kennzeichnung dargelegt.
In diesem Bericht werden detailliert verschiedene Möglichkeiten und praktische Probleme (Administration, Finanzaufwand, Kostentragung) erläutert.
Eine erste Diskussion erfolgte im Agrarministerrat vom 24.03.2014, der keine übereinstimmende Position aller Mitgliedstaaten zeigte. Ausgehend von einer sehr liberalen Einstellung bis zur obligatorischen Kennzeichnung sämtlicher Produkte, die Fleisch enthalten, gab es eine große Bandbreite.
In Österreich ist für diesen Bereich der Bundesminister für Gesundheit zuständig. Im Rahmen einer nationalen Abstimmung auch mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zeigt sich aber durchaus eine Übereinstimmung für eine grundsätzliche Kennzeichnungsregelung.
Die Diskussion in diesem Bereich ist gestartet, aber noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon gibt es in Österreich bereits ein anerkanntes und geschätztes System der Kennzeichnung. Mit dem AMA-Gütesiegel besteht ein System, das von unabhängiger Stelle kontrolliert wird und mit dem sichergestellt ist, dass von der Geburt bis zur Verarbeitung die Herkunft nachvollziehbar ist.
Zu den Fragen 4 und 5:
Wie die Bundesanstalt Statistik Österreich auf Anfrage mitteilte, wurden das Ursprungsland „Bouvetinsel“ im Jahr 2007 von dem betreffenden Händler falsch gemeldet – richtig wäre Dänemark gewesen. Dieser Sachverhalt wurde damals auch bei der Datenaufarbeitung von Statistik Austria entsprechend festgestellt und vermerkt, allerdings langte die Rückmeldung des Händlers in Bezug auf das tatsächliche Ursprungsland erst im August 2008 in der Bundesanstalt Statistik Österreich und somit „nach Redaktionsschluss“ ein, die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2007 wurden bereits Mitte Juni 2008 endgültig publiziert.
Zu den Fragen 8 bis 10, 13, 16 und 17:
Der internationale Handel mit Schweinen bzw. Schweinefleisch unterliegt per se keinen Handelsbeschränkungen. Aus statistischer Sicht können Importe mit Ursprung aus diesen „exotischen“ Ländern nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Fragen um Tierschutz, -transport, der veterinärmedizinischen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
Zu Frage 14:
Der Grad der Selbstversorgung wird als Quotient aus der „Inlandserzeugung“ und der „Verwendung im Inland“ mal 100 berechnet. Inlandserzeugung = Bruttoeigenerzeugung (= Inlandsschlachtungen – Import von Lebendtieren + Export von Lebendtieren). Das Lebendgewicht ist mittels durchschnittlichem Ausbeutesatz in Schlachtgewicht umzurechnen.
Versorgungsbilanz für Schweinefleisch 2007-2012 [Schlachtgewicht in Tonnen]:
|
Bilanzposten |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
Bruttoeigenerzeugung |
487.942 |
484.035 |
504.352 |
511.721 |
506.495 |
497.542 |
|
Einfuhr lebender Tiere |
50.660 |
52.450 |
39.329 |
37.717 |
40.740 |
34.574 |
|
Ausfuhr lebender Tiere |
2.698 |
3.539 |
3.381 |
3.620 |
3.069 |
1.853 |
|
Nettoerzeugung |
535.904 |
532.946 |
540.299 |
545.818 |
544.166 |
530.263 |
|
Anfangsbestand |
- |
3.000 |
- |
- |
- |
- |
|
Endbestand |
3.000 |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Einfuhr |
160.547 |
178.957 |
187.846 |
179.571 |
194.945 |
181.119 |
|
Ausfuhr |
211.172 |
244.865 |
253.231 |
252.735 |
270.598 |
247.228 |
|
Inlandsverbrauch |
482.279 |
470.038 |
474.914 |
472.654 |
468.513 |
464.154 |
|
Pro Kopf in kg |
58,0 |
56,4 |
56,8 |
56,3 |
55,6 |
55,1 |
|
Selbstversorgungsgrad % |
101 |
103 |
106 |
108 |
108 |
107 |
|
Menschlicher Verzehr |
340.007 |
331.377 |
334.814 |
333.221 |
330.302 |
327.229 |
|
Pro Kopf in kg |
40,9 |
39,7 |
40,0 |
39,7 |
39,2 |
38,8 |
|
Q: STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 30.08.2013. - Bemerkungen: Die Bruttoeigenerzeugung umfasst sämtliche im Inland erzeugten Tiere, unabhängig von der Schlachtung im In- oder Ausland. Sie errechnet sich aus den Inlandsschlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) abzüglich der eingeführten und zuzüglich der ausgeführten Schlacht-, Nutz- und Zuchttiere. |
||||||
Zu den Fragen 15 und 23:
Das Lebendgewicht ist mittels durchschnittlichem Ausbeutesatz in Schlachtgewicht umzurechnen.
Die in der Versorgungsbilanz ausgewiesene Import- und Exportmenge an Schweinefleisch beinhaltet nicht nur das Schweinefleisch aus dem Zollkapitel 02, sondern auch das Schweinefleisch, das in verarbeiteten Produkten wie Schweineschinken, Würste, etc. im Zollkapitel 16 tarifiert ist. Die fehlende Umrechnung und die in der Berechnung fehlenden Zollpositionen sind die beiden größten Unterschiede zwischen den in der Anfrage genannten und den publizierten Werten von Statistik Austria. Daher „verschwindet“ dieser sogenannte Überschuss nicht, sondern er wird in veredelter Form zum Wohle der österreichischen Volkswirtschaft, die den Mehrwert der Veredlung lukrieren kann, exportiert.
Österreich hat eine Struktur mit vielen Schlachthöfen, deren Kapazitäten durch das heimische Angebot nicht ausreichend ausgelastet sind. Zur Auslastung der Schlachthöfe sind Importe/Lieferungen aus anderen EU-Ländern notwendig.
Die Schweine werden in Österreich geschlachtet, zerlegt und als Fleisch und/oder Verarbeitungsprodukte weiter auf nationaler Ebene, EU- oder in Drittländern gehandelt. In diesem Zusammenhang wird auf die Erhöhung der wirtschaftlichen Wertschöpfung in Österreich hingewiesen.
Zu Frage 24:
Importe Lebende Schweine mit weniger als 50kg, ausgenommen reinrassige Zuchttiere (KN 010391):
|
Ländername |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
|
Deutschland |
176.392 |
155.177 |
159.724 |
121.838 |
102.820 |
120.743 |
124.734 |
|
Dänemark |
1.982 |
7.900 |
14.329 |
17.333 |
12.220 |
33.945 |
19.617 |
|
Dänemark vulgo "Bouvetinsel" |
1.047 |
||||||
|
Slowenien |
11.384 |
20.976 |
1.877 |
217 |
2.157 |
||
|
Tschechische Republik |
8.496 |
1.853 |
1.126 |
3.132 |
1.211 |
2.496 |
|
|
Ungarn |
140 |
2.120 |
660 |
8 |
810 |
||
|
Slowakei |
1.933 |
1.371 |
|||||
|
Niederlande |
1 |
2.485 |
682 |
||||
|
Italien |
1.106 |
||||||
|
Polen |
76 |
69 |
|||||
|
Spanien |
10 |
||||||
|
Summe |
200.547 |
190.036 |
177.125 |
143.180 |
118.904 |
159.548 |
146.857 |
Der Bundesminister: