1325/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 


 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0052-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 30. Juni 2014

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1416/J, betreffend Import und Verwendung von lebenden Schweinen aus Hongkong, Einhaltung der Tiertransport- und Tierschutzbestimmungen sowie der Aussagekraft von Zollpapieren bei Schweinefleischimporten

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1416/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Daten des Außenhandels mit Drittstaaten werden von den Zollverwaltungsbehörden anhand von Zolldeklarationen erfasst und direkt an die Statistik Austria übermittelt. Es wird daher auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1415/J vom 30. April 2014 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6 und 9 bis 11:

 

Da die Einzelmeldungen und Melder durch das Statistikgeheimnis geschützt sind, sind aus den Daten der Außenhandelsstatistik die nachgefragten Sachverhalte im Detail nicht beantwortbar. Hinsichtlich der von der Statistik Austria in diesem Fall durchgeführten freiwilligen Befragung des bzw. der Respondenten konnte folgendes in Erfahrung gebracht werden:

Das Unternehmen, das 2011 den betreffenden Warenverkehr angemeldet hat, existiert nicht mehr. Bei einer Befragung des Nachfolgeunternehmens auf freiwilliger Basis wurde von diesem die Vermutung geäußert, dass es sich damals um eine Falschmeldung der Vorgängerfirma gehandelt haben könnte und nicht Hongkong („HK“), sondern Ungarn („HU“) das eigentliche Ursprungsland gewesen sein könnte. Endgültig kann dies aber nicht verifiziert werden.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 16:

 

Fragen betreffend den Tierschutz, -transport bzw. die veterinärmedizinischen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

Auf EU-Ebene gab es bis 2013 ausgenommen für Rindfleisch keine verpflichtenden Regelungen. Mit dem Beschluss der Verordnung (EG) Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013 wurden verbindliche Regelungen für die Herkunftskennzeichnung von Schweine-, Geflügel und Schaffleisch verordnet.

Davon unabhängig besteht in Österreich bereits seit Jahren ein anerkanntes und geschätztes freiwilliges System der Kennzeichnung im Rahmen des AMA-Gütesiegels. Mit diesem Gütesiegel, das von unabhängiger Stelle kontrolliert wird, besteht eine nachvollziehbare Herkunftskennzeichnung von der Geburt bis zum Detailverkauf.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Dem BMLFUW liegen keine Informationen zu diesen Fragen vor. Die Außenhandelsstatistik hat keine Informationen zu gehandelten Schweinerassen und differenziert nicht nach Empfängerarten.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Die Daten des Außenhandels mit Drittstaaten [EXTRASTAT] werden zur Gänze über die Zollverwaltungsbehörden anhand von Zolldeklarationen erfasst und direkt an die Statistik Austria übermittelt. Die Fragen zur Zollabwicklung liegen nicht in der Zuständigkeit des BMLFUW.

 

Der Bundesminister: