1327/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 


An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0053-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 30. Juni 2014

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Walter Rauch, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1432/J, betreffend

                        psychische und physische Erkrankungen bei Bauern

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1432/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Allgemein kann zur Suizidprävention gesagt werden, dass die Bundesregierung unter Federführung des Gesundheitsministeriums das Projekt „SUPRA“ in die Wege geleitet hat.

Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wirkt eine Reihe von Fördermaßnahmen – sowohl
EU-kofinanziert als auch rein national finanziert – als Risikoabsicherung für die landwirtschaftlichen Betriebe und damit auch im Sinne der Entlastung in psychischer Hinsicht. Konkret können folgende Maßnahmen auch zu einer Entlastung beitragen:

 

Zu den Fragen 11, 13, 16, 19, 22, 25, 28, 31 und 34:

 

Im Jahr 2013 melden die Sozialversicherungsträger 65 tödliche Arbeitsunfälle im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Österreich. Diese teilen sich wie folgt auf die Bundesländer auf:

 

Tödliche Arbeitsunfälle im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (gemeldet von AUVA und SVB)

Jahr
2013

Wien

-

Niederösterreich

12

Burgenland

2

Steiermark

16

Kärnten

8

Oberösterreich

13

Salzburg

5

Tirol

8

Vorarlberg

1

 

Zu Arbeitsunfällen der selbstständig in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten kann die Sozialversicherungsanstalt der Bauern als gesetzlicher Träger der bäuerlichen Unfallversicherung Auskunft geben. Bemerkt wird, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen eine Reihe von Präventionsmaßnahmen (z.B. in Form von Schulungen, Betriebsbesichtigungen, etc.) anbietet, die dazu beitragen sollen, die Unfallhäufigkeit in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben zu reduzieren.

 

 

Zu den Fragen 10, 14, 17, 20, 23, 26, 29, 32 und 35:

 

Dem BMLFUW liegt keine Auswertung der Statistik der Todesursachen nach Berufsgruppen vor. Somit können auch keine Zahlen zu Selbstmorden von Landwirtinnen und Landwirten übermittelt werden.

 

 

 

Zu den Fragen 12, 15, 18, 21, 24, 27, 30, 33 und 36:

 

Dem BMLFUW liegt keine Statistik zur Aufgabe von Betrieben auf Grund finanzieller oder gesundheitlicher Gründe vor.

 

Der Bundesminister: