134/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 302/J der Abgeordneten Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Pflegegeldeinstufung durch Diplompflegekräfte wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Im Februar 2014 wird bei der Pensionsversicherungsanstalt in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark ein Pilotprojekt betreffend die Ausweitung der Begutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte starten. Bei diesem Projekt sollen 500 PflegegeldbezieherInnen, denen bei einem Pflegebedarf von bis zu 180 Stunden ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 oder 4 gewährt wurde und die einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt haben, sowohl durch ärztliche als auch durch pflegerische Sachverständige begutachtet werden. Ausgenommen davon sind pflegebedürftige Menschen, die das Pflegegeld aufgrund einer diagnosebezogenen Mindesteinstufung beziehen.

 

Für dieses Projekt kommen nur BezieherInnen eines Pflegegeldes in Betracht, die in der häuslichen Umgebung und nicht stationär in Heimen gepflegt werden. Weiters wird auf eine Ausgewogenheit zwischen ländlichem und städtischem Bereich Bedacht genommen.

 

Bisher sind keine Kosten entstanden.

 

Fragen 5 und 6:

Von Oktober 2010 bis Februar 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Kooperation mit der Pensionsversicherungsanstalt und dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband ein Pilotprojekt zur Pflegegeldbegutachtung unter Einbeziehung von Pflegefachkräften durchgeführt, das vom FH Campus Wien und dem NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien wissen­schaftlich begleitet wurde. In dessen Rahmen erfolgten zwei getrennte Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfes auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes und der geltenden Einstufungsverordnung durch medizinische und pflegerische Sachverständige.

 

Die Begleitstudie ergab, dass diplomierte Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Fachkompetenz besonders befähigt sind, Begutachtungen in den höheren Pflegegeldstufen durchzuführen, da in diesen Stufen neben dem zeitlichen auch ein qualitatives Ausmaß des Pflegebedarfs relevant ist. Daher werden seit 1. Jänner 2012 Pflegefachkräfte bei Erhöhungsanträgen ab der Stufe 4 und dem Vorliegen eines zeitlichen Pflegebedarfs von mehr als 180 Stunden zur Begutachtung herangezogen.

 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Qualität der pflegerischen Gutachten durchwegs als gut zu bezeichnen ist und insbesondere die im Rahmen der Begutachtung durchgeführte Pflegefachberatung von den pflegebedürftigen Menschen und ihren angehörigen äußerst positiv aufgenommen wird.

 

Vor diesem Hintergrund soll mit dem nunmehrigen Pilotprojekt im Sinne einer Weiterentwicklung der Pflegegeldbegutachtung geprüft werden, ob diplomierte Pflegefachkräfte auch für die Beurteilung des Pflegebedarfes bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes und einem bereits festgestelltem Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden bis 180 Stunden geeignet sind bzw. wo und ggf. welche Unterschiede zwischen der Beurteilung des Pflegebedarfes durch medizinische und pflegerische GutachterInnen bestehen.

 

Frage 7:

Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, sollen im Rahmen des Pilotprojektes bei 500 Anträgen auf Erhöhung eines Pflegegeldes wie schon bisher Gutachten durch ärztliche und zusätzlich auch durch pflegerische Sachverständige erstellt werden. Das bedeutet, dass das Pilotprojekt keine Verringerung der ärztlichen Begutachtungen mit sich bringt, sondern die Anzahl der medizinischen Gutachten unverändert bleibt und daher keine finanziellen Einbußen für die ärztlichen Sachverständigen bewirkt.