1348/AB XXV. GP

Eingelangt am 04.07.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am 4. Juli 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0107-I/4/2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1466/J vom 6. Mai 2014 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Die im Regierungsprogramm angeführte Neuausrichtung der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) ist Gegenstand intensiver Gespräche auf Regierungsebene, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

 

Zu 6. bis 8.:

Während fünf Mitglieder des Aufsichtsrates der ÖIAG gemäß § 5 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 von der Bundesarbeitskammer nominiert und von der Hauptversammlung bestellt werden, kommt der Hauptversammlung, und somit dem Bundesministerium für Finanzen als Vertreter der Alleinaktionärin Republik Österreich, hinsichtlich der Bestellung der in § 4 des
ÖIAG-Gesetzes 2000 genannten weiteren zehn Mitglieder des Aufsichtsrates („Kapitalvertreter“) keine Kompetenz zu. Gemäß § 4 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes erfolgt die Bestellung und Abberufung dieser zehn Mitglieder des Aufsichtsrates, von welchen übergangsweise ein Mandat vakant war, vielmehr im Wege der Beschlussfassung durch den Kreis dieser Aufsichtsratsmitglieder selbst. Der Aufsichtsrat der ÖIAG besteht im Übrigen seit 22. Mai 2014 wieder aus fünfzehn Mitgliedern.

 

Zu 9. und 10.:

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in
§ 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu 11.:

Die Unternehmensorgane der ÖIAG werden bei einer allfälligen Kapitalerhöhung der Telekom Austria AG zeitgerecht eine Entscheidung über Ausmaß und Finanzierung des ÖIAG-Anteils treffen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen