1348/AB XXV. GP
Eingelangt am 04.07.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 4. Juli 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0107-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1466/J vom 6. Mai 2014 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Die im Regierungsprogramm angeführte Neuausrichtung der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) ist Gegenstand intensiver Gespräche auf Regierungsebene, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.
Zu 6. bis 8.:
Während fünf Mitglieder
des Aufsichtsrates der ÖIAG gemäß § 5 Abs. 1
ÖIAG-Gesetz 2000 von der Bundesarbeitskammer nominiert und von der
Hauptversammlung bestellt werden, kommt der Hauptversammlung, und somit dem
Bundesministerium für Finanzen als Vertreter der Alleinaktionärin
Republik Österreich, hinsichtlich der Bestellung der in § 4 des
ÖIAG-Gesetzes 2000 genannten weiteren zehn Mitglieder des Aufsichtsrates („Kapitalvertreter“)
keine Kompetenz zu. Gemäß § 4 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes
erfolgt die Bestellung und Abberufung dieser zehn Mitglieder des
Aufsichtsrates, von welchen übergangsweise ein Mandat vakant war, vielmehr
im Wege der Beschlussfassung durch den Kreis dieser Aufsichtsratsmitglieder
selbst. Der Aufsichtsrat der ÖIAG besteht im Übrigen seit 22. Mai
2014 wieder aus fünfzehn Mitgliedern.
Zu 9. und 10.:
Die vorliegenden Fragen betreffen
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine
Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und
sind somit von dem in
§ 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu 11.:
Die Unternehmensorgane der ÖIAG werden bei einer allfälligen Kapitalerhöhung der Telekom Austria AG zeitgerecht eine Entscheidung über Ausmaß und Finanzierung des ÖIAG-Anteils treffen.
Mit freundlichen Grüßen