1379/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1532/J der Abgeordneten Mag. Haider u.a. wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Ich habe dieses Schreiben bereits beantwortet und zu den angeführten Kritikpunkten Stellung genommen.

Zu Fragen 3 und 4:

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Ein Unternehmen hat mehrere Möglichkeiten mit Arbeitsuchenden auf der AMS-Jobplattform „eJob-Room“ sofort und kostenlos in Kontakt zu treten.

Unternehmen, die sich im eJob-Room registrieren und dort Stellenangebote veröffentlichen (ein Unternehmen kann bis zu 25 verschiedene Stellenangebote anlegen), haben die Möglichkeit zu diesen Stellenangeboten passende Bewerber/innen zu suchen und sofort zu kontaktieren. Jedes veröffentlichte Stellenprofil wird mit passenden Profilen von Arbeit suchenden Personen gematcht und bringt ein Suchergebnis. Dieses unterscheidet zwei verschiedene Arten von Bewerber/innenprofilen:

·        Personen, die sich selbst registriert haben und in Selbstbedienung ein Bewerber/innenprofil veröffentlicht haben. Diese Arbeitsuchenden können auch selbst darüber entscheiden, wie sie Ihre Kontaktmöglichkeiten gestalten und welche Kontaktdaten sie öffentlich einsehbar machen.

·        Personen, die beim AMS gemeldet sind und für die das AMS ein entsprechendes Inserat veröffentlicht hat (für alle sofort vermittelbaren Arbeitsuchenden wird verpflichtend ein Inserat veröffentlicht). Registrierte Unternehmen, die mit einem konkreten Stellenangebot nach Arbeitskräften suchen, können sowohl Lebenslauf (soweit vorhanden) als auch Kontaktdaten dieser Personen sofort einsehen und damit auch kontaktieren.


Möchte ein Unternehmen nicht über E-Mail oder Telefon Kontakt zu Arbeit suchenden Personen aufnehmen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, über den eJob-Room Nachrichten zu versenden. Über einen eigenen Button können sehr einfach das Stellenprofil bzw. Bewerberprofil direkt übermittelt und Nachrichten geschrieben und empfangen werden.

Die Kontaktdaten von Arbeitsuchenden werden nur dann nicht angezeigt, wenn ein Unternehmen kein konkretes Stellenangebot veröffentlicht. In diesem Fall kann das Unternehmen zwar suchen, erhält aber ein Suchergebnis, in dem die Kontaktdaten nicht eingesehbar sind. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, die ausgewählten Personen über das AMS zu kontaktieren.

Die Grundlage für die Vorgangsweise, nur registrierten Unternehmen, die mit einem konkreten Stellenangebot nach Personal suchen, Zugang zu den Kontaktdaten zu ermöglichen, findet sich im § 25 Abs. 8 AMSG („An Arbeitgeber dürfen ausschließlich solche Daten gemäß Abs. 1 übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses …benötigt werden.“). Das AMS ist daher gesetzlich verpflichtet, Kontaktdaten von Arbeitsuchenden nur und ausschließlich bei Vorliegen einer zu besetzenden Stelle an Unternehmen weiterzugeben.

Zu Fragen 5 und 6:

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Ein registriertes Unternehmen, das mit einem konkreten Stellenangebot in der Selbstbedienungsplattform eJob-Room sucht, kann alle Arbeitsuchenden, die zum Stellenangebot passen, selbst auswählen und zu einem Gespräch einladen.

Wünscht ein Unternehmen, dass Bewerber/innen vom AMS gesucht werden, und meldet es dem AMS eine konkrete offene Stelle, dann werden aus allen vorgemerkten Arbeitsuchenden jene ausgewählt, deren Bewerbungsprofil den Anforderungen der gemeldeten offenen Stelle entspricht und vom AMS aufgefordert, sich beim Unternehmen zu melden. Das Unternehmen erhält eine Bewerber/innenliste vom AMS.

Zusätzlich bietet das AMS Unternehmen auch die Möglichkeit einer Vorauswahl von Bewerber/innen sowie die Durchführung von Jobbörsen an. Bei Jobbörsen werden geeignete Bewerber/innen eingeladen und das Unternehmen hat die Möglichkeit, Interviews mit Bewerber/innen zu führen und aus diesen auszuwählen.

Zu Frage 7:

Das AMS bietet als Service für Unternehmen unter anderem solche Vorauswahlen an. Dabei werden die besten Bewerber/innen ausgesucht und deren Unterlagen an das Unternehmen übermittelt. Dieses kann dann selbst auswählen, welche Bewerber/innen persönlich eingeladen werden.

Ein Unternehmen hat im Rahmen der Selbstbedienung auch die Möglichkeit geeignete Bewerber/innen selbst zu suchen und dem AMS die Auswahl zu übermitteln, das dann die Bewerber/innen über das Stellenangebot informiert.


Zu Frage 8:

2013 konnten mit Unterstützung des AMS 371.000 Stellen (inkl. Lehrstellen) besetzt werden. Das Arbeitsmarktservice führt auch regelmäßige Erhebungen zur Kundenzufriedenheit, sowohl bei Arbeitsuchenden als auch bei Unternehmen, durch. Die Ergebnisse der letzten Umfrage zeigen, dass die überwiegende Zahl der Unternehmen zufrieden oder sehr zufrieden mit dem Service des AMS bei der letzten Stellenbesetzung war. Den Vorwurf einer Behinderung der MitarbeiterInnensuche durch das AMS kann ich daher nicht nachvollziehen.

Zu Fragen 9 bis 11:

Das AMS untersteht bei der Erfüllung seiner nichthoheitlichen Aufgaben der Aufsicht durch mein Ressort. Sollte die Vorgangsweise des AMS nicht den geltenden Vorgaben entsprechen oder sollte es berechtigten Anlass zur Kritik geben, werden die zuständigen Organe des AMS mit den Feststellungen konfrontiert und aufgefordert, die notwendigen Veranlassungen zu treffen. Da die in der Anfrage angeführten Kritikpunkte in keiner Weise gerechtfertigt sind, sehe ich aktuell auch keinen Handlungsbedarf.

Zu Fragen 12 bis 15:

Das AMS plant eine Änderung des bisherigen Geschäftsmodells im Bereich des Kerngeschäftes. Aktuell basiert der Vermittlungsprozess auf Ebene der Berufe, die mit zugeordneten Schlüsselwörtern operieren. Künftig wird die Vermittlung auf Ebene von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen, dem sogenannten „Skillmatching“ erfolgen. Dieses weitreichende Projekt befindet sich aktuell in der Planungsphase.

Auf Grundlage des oben beschriebenen „Skillmatching“ schafft das AMS eine neue Jobplattform, die Arbeitsuchenden, Unternehmen und BeraterInnen gleichermaßen zur Verfügung stehen wird. Damit kann im gesamten aktuellen Datenbestand gesucht werden und die automatischen Matchingergebnisse stehen für die weitere Personalauswahl zur Verfügung. Die auf der Ergebnisliste gereihten BewerberInnen können ausgewählt und über das System zur Bewerbung eingeladen werden. Es wird möglich sein, sämtliche zur Anbahnung von Dienstverhältnissen erforderlichen Schritte im System zu setzen und zu dokumentieren. Nach erfolgter Entscheidung über die Stellenbesetzung ergeht automatisch ein Absageschreiben an alle noch bis dahin in Frage kommenden BewerberInnen.