14/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.12.2013
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BMJ-Pr7000/0240-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

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1070 Wien

 

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E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 7/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Elmar Podgorschek und weitere Abgeordnete haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „den Linzer SWAP-Spekulationsskandal“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die in der Anfrage angeführten Verdachtsmomente sind Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Linz. Ich bitte um Verständnis, dass ich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, des Datenschutzes sowie des Schutzes der laufenden Ermittlungen in diesem nichtöffentlichen Verfahren (§ 12 StPO) keine darüberhinausgehenden Informationen bekannt geben kann.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Linzer SWAP-Spekulationsskandal hat das Bundesministerium für Justiz den von der Staatsanwaltschaft Linz erstatteten Vorhabens­bericht, der insbesondere die Einbringung der Anklage gegen zwei Beschuldigte zum Gegenstand hatte, geprüft und im Rahmen einer Dienstbesprechung mit Vertretern der Staatsanwaltschaft Linz und der Oberstaatsanwaltschaft Linz erörtert. Eine Weisung hat das Bundesministerium für Justiz in dieser Angelegenheit nicht erteilt.

Wien,      . Dezember 2013

Dr. Wolfgang Brandstetter