1408/AB XXV. GP
Eingelangt am 18.07.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0110-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1515/J vom 20. Mai 2014 der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
NFC (Near Field Communication) ist eine weltweit zum Einsatz kommende Technologie, die das bargeldlose Bezahlen – alternativ zu den bisherigen Zahlungsmöglichkeiten, aber in eingeschränkter Form – nun auch ohne physischen Kontakt zwischen Karte und Terminal ermöglicht. Die gegenständlichen internationalen NFC-Standards sind Ergebnis weltweiter Entwicklung und nicht österreichspezifisch. Die Modalitäten der Einführung dieser Zahlungsmöglichkeit liegen in der unternehmerischen Freiheit der Banken, solange sie den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Bankwesengesetz und Zahlungsdienstegesetz) entsprechen.
Zu 2.:
Gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz hat der Zahlungsdienstleister bei der Ausgabe einer Bankomatkarte mit NFC-Funktion im Rahmen eines neu abgeschlossenen Girokontovertrages den Zahlungsdienstnutzer vor Vertragsabschluss über die Nutzungsmöglichkeit einer Bezugskarte mit Paypass-Funktion (NFC-Funktion) zu informieren. Dies erfolgt durch die „Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, die PayPass-Funktion und das Quick-Service“, welche im Kapitel „Sonderbestimmungen für PayPass-Zahlungen“ die Nutzungsmöglichkeit einer Bankomatkarte mit dem Symbol „PayPass“ regeln.
Bei Austausch einer alten Bankomatkarte ohne PayPass-Funktion (NFC-Funktion) durch eine neue Bankomatkarte mit PayPass-Funktion im Rahmen eines bestehenden Girokontovertrages ist der Zahlungsdienstnutzer gemäß § 28 iVm § 29 Zahlungsdienstegesetz zumindest zwei Monate vor der Ausgabe der neuen Karte mit der neuen Funktion entsprechend zu informieren und auch auf sein Recht hinzuweisen, dass er den Rahmenvertrag wegen dieser Änderung kostenlos kündigen kann. Dies ist im Zuge der Anpassung der oben angeführten Kundenrichtlinien bereits im April 2013 erfolgt.
Die Ausgabe von Bezugskarten mit NFC-Funktion, erkennbar am PayPass-Logo, erfolgte bzw. erfolgt laut Information der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Rahmen des tourlichen Austausches ablaufender Karten gemeinsam mit einer ausführlichen Information über diese neue Bezahlmöglichkeit.
Zu 3. bis 5.:
Laut Information der Bundessparte Bank und Versicherung der WKO haben Kunden jeder österreichischen Bank die Möglichkeit, diese Bezahlfunktion, sofern die Bezugskarte standardmäßig mit PayPass-Funktion ausgestattet ist, jederzeit und auch kostenlos deaktivieren zu lassen, wobei dies selbstverständlich auch für Jugendkonten gilt.
Zu 6. und 7.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Statistiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Bezugskarten mit PayPass-Funktion vor.
Mit freundlichen Grüßen