146/AB XXV. GP
Eingelangt am 23.01.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Schrangl und weitere Abgeordnete haben am 18. Dezember 2013 unter der Nr. 300/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 13 bis 15:
Ø Welche Pläne in Bezug auf den Erhalt der Linzer Eisenbahnbrücke gibt es?
Ø Soll es zu einer Generalsanierung der Linzer Eisenbahnbrücke kommen?
Ø Wenn ja, welche Kosten würden durch eine solche Generalsanierung entstehen und wer kommt für diese Kosten auf?
Ø Wurden Alternativen zur Generalsanierung geprüft und wenn ja, welche?
Ø Gab es im Hinblick auf notwendige Sanierungsarbeiten in der Vergangenheit Versäumnisse der ÖBB?
Ø Wann kann mit einer konkreten Entscheidung betreffend der Zukunft der Eisenbahnbrücke gerechnet werden?
Ø Ab wann wird die Benutzung der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr verboten?
Es handelt sich um Angelegenheiten des Eigentümers ÖBB-Infrastruktur AG. Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Zu den Fragen 5 bis 9 sowie 12, 16 bis 19:
Ø Inwieweit wurden alternative bzw. zusätzliche Donauquerungen geprüft?
Ø Werden Varianten für einen Neubau der Brücke geprüft und wenn ja, wie stellen sich die einzelnen Varianten im Detail dar?
Ø Wer ist für eine allfällige Neuerrichtung dieser Brücke zuständig?
Ø Wie lange würde die Neuerrichtung einer Brücke dauern?
Ø Wie hoch sind die Kosten für die Neuerrichtung einer Brücke und wer muss für diese Kosten aufkommen?
Ø Ist es angedacht, zusätzlich im unmittelbar anschließenden Bereich eine neue Donauquerung zu errichten?
Ø Welche „Ausweichrouten“ sind ab dem Zeitpunkt der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen?
Ø Welche Maßnahmen beim öffentlichen Verkehr (Verbesserungen/Umstellungen beim Angebot, Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Verkehrsmittel etc.) sind mit der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr geplant?
Ø Welche Überlegungen und Pläne für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs gibt es für die Linzer Eisenbahnbrücke?
Ø Welche Verkehrsteilnehmer sollen in Zukunft – unabhängig davon, ob es zu einer (General) Sanierung oder einem Neubau der Eisenbahnbrücke kommt – diese Donauquerung benutzen dürfen?
Es handelt sich hierbei um Fragen an die regionalen und lokalen Verkehrsverantwortlichen, also dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz. Eine Beantwortung ist meinem Ressort nicht möglich.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Wird es für einen Neubau bzw. die Generalsanierung eine Kostenaufteilung zwischen Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz geben?
Ø Wenn ja, in welchem Verhältnis?
Derzeit finden dazu Verhandlungen statt.