1461/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.07.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0121-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1548/J vom 22. Mai 2014 der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 4.:
Durch die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen weder mit Verlusten an Arbeitsplätzen im Weinbau und in der Sekterzeugung noch mit einem nennenswerten Verlust an Marktanteilen für österreichischen Schaumwein zu rechnen, da traditionelle Produkte österreichischer Erzeuger bei den heimischen Konsumenten einen hohen Bekanntheitsgrad aufweisen und wegen ihrer guten Qualität geschätzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Marktposition österreichischer Schaumweine während der vergangenen Jahre gefestigt und sich die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produkte und Erzeuger verbessert hat.
Zu 2. und 3.:
Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2014 wurde ein großes Maßnahmenpaket geschnürt, das Maßnahmen enthält, die zur Sicherung des österreichischen Steueraufkommens beitragen sowie der Steigerung der Steuergerechtigkeit dienen; diese Maßnahmen bewirken in Summe Aufkommenseffekte von bis zu rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Eine dieser Maßnahmen war die Anhebung des Steuersatzes für Schaumweine auf 100 Euro je Hektoliter im Interesse der Budgetkonsolidierung und aus gesundheitspolitischen Erwägungen. Dabei war es notwendig, mangels Vorliegen entsprechenden verfügbaren Datenmaterials Annahmen betreffend das jährliche Aufkommen sowie die jährlich abgesetzte Menge zu treffen und die Ergebnisse in Hinblick auf das Gesamtvolumen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 zu runden.
Zu 5. bis 16.:
Es ist nicht Aufgabe der Vollziehung des Bundes, eine externe Studie – auf die sich die Anfrage bezieht – zu überprüfen. Selbstverständlich werden im BMF alle thematisch relevanten Informationen einer entsprechenden Würdigung unterzogen.
Zu 17. und 18.:
Die Anhebung des Schaumweinsteuersatzes ist in den bereits beschlossenen Budgets für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehen und es besteht kein Spielraum für Steuerausfälle, welche durch eine Abschaffung der Schaumweinsteuer eintreten würden. Die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer soll dazu beitragen, budgetäre Handlungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zu schaffen, die insbesondere für eine Steuerreform benötigt werden, mit der auch Steuerentlastungen für Bürgerinnen und Bürger bewirkt werden können.
Mit freundlichen Grüßen