148/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0250-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 161/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „neuerlicher Berichte über schwere Missstände in der Justizanstalt Josefstadt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 7:

Der Beschuldigte, GrInsp. Ing. C. F. (ehemals Justizanstalt Wien-Josefstadt), wurde mit Wirksamkeit vom 1. November 2012 in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres, Landespolizeidirektion Wien, versetzt, wodurch auch die Zuständigkeit für allfällige disziplinarrechtliche Maßnahmen übergegangen ist.

Die anfragerelevanten Vorfälle sind aufgrund der medialen Berichterstattung bekannt geworden, insbesondere aufgrund des in der Anfrage zitierten Artikels aus der Zeitschrift „Falter“ vom 16. Oktober 2013.


Zu 2 bis 6:

Aufgrund dieses Artikels wurde unverzüglich Kontakt mit der Sicherheitsakademie (SIAK) und der mit den Erhebungen bereits befassten Landespolizeidirektion Wien Kontakt aufgenommen und um Information ersucht. Nach Prüfung der Unterlagen hat die Vollzugsdirektion eine Sachverhaltsdarstellung zur strafrechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.  Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung steht noch aus.

Zu 8 bis 11:

Der Bedarf an konkreten Maßnahmen wird nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Erhebungen und Klärung des Sachverhalts verlässlich beurteilt werden können. Ich halte aber eine Sensibilisierung dieses Themas für äußerst wichtig; daher wird im Rahmen der justizeigenen Aus- und Fortbildung im Bereich des Strafvollzugs, bereits in der Phase der Grundausbildung, der Fokus auf diese Problematik gelegt und korrektes „vollzugliches Handeln“ etwa durch Rollenspiele und unter Leitung qualifizierter Ausbildner eingeübt, um den täglichen Herausforderungen des beruflichen Alltags im Strafvollzug besser und verständiger begegnen zu können.

Der Prävention dient ferner, dass – so wie in diesem Fall – sämtlichen substanziellen Vorwürfen fremdenfeindlicher bzw. rassistischer Übergriffe konsequent nachgegangen und gegebenenfalls mit straf- und disziplinarrechtlichen Sanktionen reagiert wird.

Dieser Fall zeigt aber auch, wie wichtig es ist, die Zivilcourage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern und zu stärken und – durch entsprechende Würdigung – positive Signale gegen Intoleranz und Rassismus zu setzen.

 

Wien,        . Jänner 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter