150/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 165/J der Abgeordneten Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

Vorbemerkungen:

 

Bevor ich auf die gestellten Fragen näher eingehe, möchte ich folgende Klarstellung voranstellen: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist - wie ihre Vorgängerleistung, die Sozialhilfe – eine Materie der Länder. Daran hat sich auch durch die Art. 15a B-VG Vereinbarung, die der Bund mit den Ländern geschlossen hat, nichts geändert. Dies bedeutet insbesondere, dass auch die Hoheit über die Administrativdaten bei den Ländern liegt und der Bund lediglich Informationen im Rahmen der BMS-Statistik gem. Art 18 der Vereinbarung zur Verfügung stellen kann. Soweit das Sozialministerium jedoch im eigenen Wirkungsbereich der Arbeitsmarktpolitik über Zahlen, Daten, Fakten zu BMS-Empfänger/inne/n verfügt, können diese selbstverständlich umfassend übermittelt werden.

 

Frage 1:

 

Im Bedarfsfall erfolgt die Feststellung der Arbeitsfähigkeit von durch das Arbeits­marktservice betreute Personen durch ein Gutachten der Gesundheitsstraße bzw. in Folge eines Gutachtens im Zuge eines Antrags auf Invaliditätspension.

 

Die Anzahl der vorgemerkten Personen mit Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, für die ein entsprechendes Gutachten erstellt wurde, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von vorgemerkten BMS-beziehenden Personen

 

2010

2011

2012

Burgenland

1

1.011

1.429

Kärnten

4

1.587

2.161

Niederösterreich*

3.066

6.997

7.975

Oberösterreich

14

1.123

6.024

Salzburg

4

3.133

3.419

Steiermark

18

5.305

7.136

Tirol

6

2.151

2.657

Vorarlberg

2

1.567

1.958

Wien*

24.224

45.255

53.806

Österreich

27.339

68.129

86.565

*) Da in Niederösterreich und Wien die Pilotprojekte für die Gesundheitsstraße angelaufen sind, ergeben sich hier für 2010 und 2011 überdurchschnittlich hohe Werte

 

Fragen 2 und 3:

 

Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindessicherung (alle Status) mit gesund­heitlichen Vermittlungseinschränkungen zu entnehmen:

 

Beim Arbeitsmarktservice jahresdurchschnittlich vorgemerkte Bezieher/innen der BMS mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

 

2010

2011

2012

Burgenland

0

77

145

Kärnten

0

112

169

Niederösterreich

151

683

862

Oberösterreich

0

24

598

Salzburg

0

228

315

Steiermark

0

482

828

Tirol

0

319

348

Vorarlberg

0

161

200

Wien

843

3.242

4.013

Österreich

995*

5.328

7.479*

*) Die kleine Divergenz des angegebenen Wertes für Gesamtösterreich gegenüber der Spaltensumme über die Bundesländer erklärt sich daraus, dass es sich um einen jahresdurchschnittlichen Bestand (von Vorgemerkten oder Leistungsbezieher/inne/n) handelt, welcher hier ohne Nachkommastelle ausgewiesen wird. Damit kann die Rundung für die Bundesländer Einzelwerte ergeben, die in Summe leicht vom Gesamtwert für Österreich abweichen.


 

Fragen 4 und 5:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verfügt über keine Informationen, welche Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation bzw. zur Überwindung von gesundheitlichen Problemen die Länder im Rahmen der BMS in ihrem Wirkungsbereich vorgesehen haben. Dementsprechend liegen ho. auch keine Daten über die Inanspruchnahme dieser Angebote vor.

 

Fragen 6 und 7:

Nachdem die alleinige Zuständigkeit für die BMS bei den Ländern liegt, verfügt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über keine Vollzugsdaten, um diese Fragen beantworten zu können.

 

Fragen 8 und 9:

Aus den Tabellen 16 und 17 der BMS-Statistiken 2011 und 2012 (veröffentlicht auf den Homepages des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz[1] und der Statistik Austria) sind für den Oktober des jeweiligen Jahres folgende Daten ersichtlich:

 

Personen (16 bis 60/65jährige) mit Einkunftsart „Erwerbseinkommen“

 

2011

2012

Land

Personen

Ø BMS-Leistung

Personen

Ø BMS-Leistung

Oberösterreich

589

394,14

930

403,80

Salzburg

640

-

667

-

Tirol

1.477

618,76

1.148

627,00

Vorarlberg

452

578,93

481

582,72

Wien

6.366

547,00

7.323

524,90

 

Ergänzend darf bemerkt werden, dass es sich bei den genannten Tabellen in der BMS-Statistik um optional zu befüllende Raster handelt. Aus diesem Grund liegen zu diesem Thema lediglich Daten von 5 Ländern vor. Darüber hinaus besteht die BMSStatistik in dieser Form erst seit 2011. Die frühere Sozialhilfestatistik (zuletzt 2010) enthielt noch keine Hinweise auf Einkunftsarten.


 

Fragen 10 bis 12:

 

Wie hoch das Eigeneinkommen dieser Personen war, geht aus der BMS-Statistik nicht hervor. Rückschlüsse aus der durchschnittlichen BMS-Leistung auf das Eigeneinkommen dieser Personen können nicht gezogen werden, da Faktoren wie die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften, in der diese Personen leben, oder die sonstigen, diesen Bedarfsgemeinschaften zufließenden und anrechenbaren Einkommen, nicht bekannt sind.

 

Zur Verweildauer der Personengruppe mit Erwerbseinkommen in der BMS und dem Wiedereinsteiger/innenfreibetrag liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Informationen vor. Es darf auf die Datenhoheit der zuständigen Länder verwiesen werden.

 

Frage 13:

 

Der jahresdurchschnittliche Bestand an teilunterstützen Leistungsbezieher/inne/n aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Übergangsgeld) mit Bezug von Bedarfsorientierter Mindestsicherung gliedert sich wie folgt:

 

Beim AMS jahresdurchschnittlich vorgemerkte Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung

 

2010

2011

2012

Burgenland

0

205

390

Kärnten

0

298

485

Niederösterreich

419

2.001

2.398

Oberösterreich

0

69

1.533

Salzburg

0

560

688

Steiermark

0

1.182

1.883

Tirol

0

651

680

Vorarlberg

0

338

392

Wien

3.235

12.941

15.760

Österreich

3.656*

18.244*

24.210*

*) Bei der kleinen Divergenz des angegebenen Wertes für Gesamtösterreich gegenüber der Spaltensumme über die Bundesländer handelt es sich – wie schon zu den Fragen 2 und 3 angemerkt – um eine statistische Rundungsdifferenz.


 

Fragen 14 und 15:

Aus den oben genannten Tabellen der BMS-Statistiken sind für den Oktober des jeweiligen Jahres folgende Daten ersichtlich:

 

Personen (16 bis 60/65jährige) mit Einkunftsart „AlV- oder sonstige AMS-Leistung“

 

2011

2012

Land

Personen

Ø BMS-Leistung

Personen

Ø BMS-Leistung

Oberösterreich

1.742

299,44

2.539

328,04

Salzburg

609

-

715

-

Tirol

1.309

558,23

1.679

620,51

Vorarlberg

861

430,11

937

490,10

Wien

23.036

409,00

26.617

396,64

 

Zur Verweildauer der Personengruppe mit AlV- oder sonstiger AMS-Leistung in der BMS liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Informationen vor. Es darf auf die Datenhoheit der zuständigen Länder verwiesen werden.

 

Frage 16:

 

Durchschnittliches monatliches Arbeitslosengeld von teilunterstützten Bezieher/inne/n der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

2010

2011

2012

Burgenland

 

€ 548

€ 541

Kärnten

 

€ 611

€ 611

Niederösterreich

€ 554

€ 590

€ 605

Oberösterreich

€ 411

€ 639

€ 651

Salzburg

€ 481

€ 669

€ 687

Steiermark

€ 730

€ 614

€ 627

Tirol

 

€ 669

€ 687

Vorarlberg

 

€ 666

€ 687

Wien

€ 602

€ 614

€ 627

Österreich

€ 596

€ 621

€ 633

 


 

 

Durchschnittliche monatliche Notstandshilfe von teilunterstützten Bezieher/inne/n der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

2010

2011

2012

Burgenland

€ 599

€ 505

€ 526

Kärnten

€ 599

€ 478

€ 493

Niederösterreich

€ 511

€ 520

€ 526

Oberösterreich

€ 548

€ 538

€ 569

Salzburg

€ 596

€ 563

€ 578

Steiermark

€ 511

€ 529

€ 548

Tirol

€ 371

€ 569

€ 584

Vorarlberg

 

€ 578

€ 596

Wien

€ 548

€ 554

€ 566

Österreich

€ 541

€ 548

€ 560

 

 

Durchschnittliche monatliche Leistungshöhe der sonstigen AlV-Leistungen von teilunterstützten Bezieher/inne/n der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

2010

2011

2012

Burgenland

€ 511

€ 468

€ 514

Kärnten

 

€ 468

€ 490

Niederösterreich

€ 557

€ 548

€ 551

Oberösterreich

 

€ 581

€ 584

Salzburg

 

€ 578

€ 575

Steiermark

€ 596

€ 529

€ 560

Tirol

 

€ 575

€ 575

Vorarlberg

 

€ 593

€ 608

Wien

€ 569

€ 575

€ 584

Österreich

€ 569

€ 569

€ 575

 

Bei der Interpretation der in den obenstehenden Tabellen ausgewiesenen Daten ist zu berücksichtigen, dass die vollständige Registrierung der BMS-Bezieher/innen beim Arbeitsmarktservice erst ab Ende des Jahres 2011 möglich war, da erst zu diesem Zeitpunkt alle Bundesländer die Datenübermittlung erfolgreich eingerichtet hatten. So kommt es, dass die Daten für einzelne Bundesländer im Jahr 2010 fehlen.


Fragen 17 und 18:

 

Mangels Zuständigkeit hat der Bund keine rechtliche Aufsicht über die Landesgebarung im Bereich der Mindestsicherung, weshalb er weder die Möglichkeit der Einsichtnahme in Vollzugsakte noch die Befugnis zur Weisungserteilung hat. In Ermangelung eines flächendeckenden Einblickes in das Administrativverhalten der Länder kann die Frage 17 nicht beantwortet werden.

 

Wenn an mein Ministerium Sachverhalte von Einzelpersonen herangetragen werden, deren rechtliches Substrat nicht mit den landesgesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind, ist meine Beamt/inn/enschaft umfassend bemüht, diese Individualanliegen im Einvernehmen mit den zuständigen Landesstellen zu klären.

 

Fragen 19 und 20:

 

Wie ich bereits mehrfach ausführen konnte, steht dem Bund kein Rechtsinstitut zur Verfügung, um Länder zur Einhaltung von Art. 15a B-VG‑Vereinbarungen zwingen zu können. Ich werde mich jedoch im Rahmen der Neuverhandlungen zur BMS-Verein­barung darum bemühen, meine Amtskolleg/inn/en auf Länderseite zu überzeugen, Vertragskonformität auf rechtlicher Basis herzustellen.

 

Fragen 21 bis 24 sowie 26 bis 28:

 

Mangels Kompetenz des Bundes für die Mindestsicherung liegen meinem Ministerium keine Administrativdaten vor. Die Datenhoheit liegt gemäß deren Zuständigkeit bei den Ländern.

 

 

 

Fragen 25 und 29:

 

Wie dem Regierungsprogramm zu entnehmen ist, ist es mir gelungen, dass die Frage der Weiterentwicklung der BMS in die politische Agenda aufgenommen wurde. Erfreulicherweise befindet sich unter den mit den Ländern zu verhandelnden Punkten auch das Thema Rechtsanspruch auf Sonderbedarfe. Da es sich bei der BMS um eine Ländermaterie handelt, müssen sämtliche Vorschläge des Bundes einer ausführlichen Abstimmung mit den Ländern unterzogen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich die Ergebnisse daher noch nicht vorweg nehmen, da die Entwicklungsoptionen von Verbesserungen für BMS-Empfänger/innen von mehreren Faktoren abhängen. Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen wird, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Gesamtlösung zu erzielen.


Frage 30:

 

EU-SILC definiert Nettoeinkommen unter 60% des Medianeinkommens als Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle. Im Gegensatz zum Mindeststandard der BMS umfasst die Armutsgefährdungsschwelle auch Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Wohnbeihilfen und bestimmte andere Sozialleistungen.

 

Bei einem Vergleich der BMS mit der Armutsgefährdungsschwelle müssen diese Leistungen daher zur BMS addiert werden, außerdem auch Befreiungen und Vergünstigungen (z.B. GIS- und Rezeptgebührenbefreiung).

 

Die folgende Tabelle stellt dar, in welchem Ausmaß die Mitberücksichtigung des Pflegegeldes die Differenz zur Armutsgefährdungsschwelle (AGS) reduziert.

 

Haushaltstyp

BMS Mindest-standard 2013

+ Pflege-geld

Differenz zur Armutsgefährdungsschwelle in Euro in %

Ein-Personen-Haushalt

(AGS: 1.066 EUR/12x im Jahr)

793

 

- 273

- 25,6

…mit Pflegegeld Stufe 1

(154,20)

947,20

- 118,80

-11,1

…mit Pflegegeld Stufe 2

(284,30)

1077,30

+ 11,30

+ 1,1

…mit Pflegegeld Stufe 3

(442,90)

1235,90

+ 169,90

+ 15,9

AGS laut EU-SILC 2011; BMS-Richtsatz 2013

 

Die Differenz zur Armutsgefährdungsschwelle wird in diesem Beispiel durch allfällige weitere dem Haushalt zufließende Sozialleistungen (z.B. Wohn- und Mietbeihilfen), die in dieser Tabelle nicht enthalten sind, weiter reduziert.



[1] http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung/Downloads_zur_BMS/