151/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.01.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 166/J der Abgeordneten Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach Vorlage des Berichtes des Rechnungshofes wurden zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der steiermärkischen Landesregierung auf Beamtenebene mehrere Gespräche über Möglichkeiten der Kompetenzbereinigung im Bereich des Behindertenwesens abgehalten. Dabei wurde auch vereinbart, dass nach der Vorlage des Entwurfes einer Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abstimmungsgespräche organisiert und geführt werden sollen.
Abgesehen davon werden natürlich regelmäßig Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und allen Bundesländern auf unterschiedlichen Ebenen abgehalten. „Verhandlungen“ zwischen meinem Ressort und der Steiermärkischen Landesregierung fanden im Vorfeld nicht statt.
Fragen 2 bis 4:
Die Umsetzung der Angebote des Bundessozialamtes zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung basiert auf vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erlassenen Richtlinien, die sich als Selbstbindung des Bundes bzw. des Ausgleichstaxfonds verstehen. Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt können unter der Voraussetzung der budgetären Bedeckung nur gefördert werden, wenn sie diesen Richtlinien entsprechen.
Zwischenzeitlich wurde mein Ressort mit dem Entwurf einer Änderung des Steiermärkischen Behindertengesetzes offiziell befasst. Die beabsichtigten Änderungen wurden genau geprüft; in der Stellungnahme des Hauses wurde selbstverständlich auch auf Fragen der Abstimmung der Instrumente des Landes und Bundes bei der gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung eingegangen. Im Vordergrund haben auch bei dieser Frage die Interessen der betroffenen Menschen zu stehen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht nur seine Einwände dargelegt, sondern der Steiermärkischen Landesregierung auch weiterführende lösungsorientierte Gespräche zum Gegenstand angeboten.