152/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2014
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

BMWF-10.000/0349-III/4a/2013

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 24. Jänner 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 163/J-NR/2013 betreffend der zu ziehenden Konsequenzen aus der wissenschaftlich untermauerten Unzulänglichkeit des Mausmodells zur Behandlung menschlicher Entzündungskrankheiten, die die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen  und Kollegen am 27. November 2013 an  meinen  Amtsvorgänger o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Grundsätzliches:

Zu dieser Anfrage ist zunächst festzustellen, dass die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes, BGBl. Nr. 501/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2005, bzw. des Tierversuchs-gesetzes 2012, BGBl. I Nr. 114/2012, nur zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung fällt. Die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage beschränkt sich demgemäß auf den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Bei einer Vielzahl von Erkrankungen spielen entzündliche Prozesse eine bekannte oder zumindest vermutete Rolle. Das Spektrum der Krankheiten reicht dabei von neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson´sche Krankheit, über Herz-Kreislauferkrankungen, Arthritis bis zu Osteoporose. Über Themen im Zusammenhang mit diesen Krankheiten wurde und wird in Österreich auch mittels Tierversuchen geforscht. Eine ursächliche oder begünstigende Beteiligung von entzündlichen Prozessen kann bei vielen von diesen und anderen Erkrankungen nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten, bei denen entzündliche Prozesse nicht beteiligt sind, nicht möglich. Da Ergebnisse aus den Versuchen nicht berichtspflichtig sind und Publikationen oft erst längere Zeit nach Abschluss der Arbeiten erfolgen, liegen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Zu Frage 4:

Klinische Studien an Menschen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 5 und 7:

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die Durchführung von klinischen Tests, die Medikamentenzulassung und die Strategien zur Behandlung von Krankheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen. Im Zuge des behördlichen Verfahrens zur Beurteilung von Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde bereits bisher auch die Frage der Eignung des von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewählten Tiermodells für die jeweils zu untersuchende Fragestellung geprüft.

 

Zu Frage 6:

Die Tatsache, dass Ergebnisse aus Tiermodellen nur mit mehr oder minder großen Einschränkungen auf menschliche Erkrankungen übertragbar sind, ist seit langem bekannt. Bereits im Jahr 1959 wiesen W.M.S. Russel und R.L. Burch in ihrer immer noch gültigen, grundlegenden Publikation „The Principles of Humane Experimental Technique“ auf die Notwendigkeit der Wahl geeigneter Tierarten hin. Die Eignung einer bestimmten Spezies hängt dabei nicht zuletzt von der zu untersuchenden Fragestellung ab. Die einschlägige Fachliteratur und zusammenfassende Reviews, wie insbesondere die Zeitschrift ALTEX („Alternatives to Animal Experimentation“) oder die Publikationen der Weltkongresse für Ersatzmethoden („World Congress on Alternatives and Animal Use in the Life Science“) berichten regelmäßig auch über Beispiele für die Grenzen der Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tiermodellen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Reinhold Mitterlehner e.h.