158/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.01.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0285-I/A/15/2013

Wien, am 28. Jänner 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 200/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Zu diesen Fragen darf ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 199/J verweisen.

Ergänzend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit an Koordinationssitzungen der zuständigen Ressorts teilnimmt und diese laufend über aktuelle Gesundheitsbedrohungen informiert.


 

Frage 3:

Bei Polio handelt es sich um eine durch Impfung vermeidbare Erkrankung, die überwiegend durch Schmierinfektion übertragen wird. Daher wurde nach Rücksprache mit dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) die Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls eine (Auffrischungs-)Impfung sowie die strikte Einhaltung persönlicher Hygiene und Hygiene im Sanitärbereich empfohlen. Hierzu wird auf die aktuellen Impfempfehlungen laut Impfplan des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.gv.at ) hingewiesen.

Bisher wurde in keinem Fall ein Poliowildvirus nachgewiesen.

 

Frage 4:

Das Bundesministerium für Gesundheit hat alle erforderlichen Schritte zur Früherkennung, Überwachung und Durchführung adäquater Maßnahmen im Fall des Auftretens von Polio veranlasst und dem zuständigen Ressort mitgeteilt.

In Zeiten des internationalen Reiseverkehrs ist eine Abschottung Österreichs gegen den Import von übertragbaren Krankheiten nicht möglich. Im Fall des Auftretens einer übertragbaren meldepflichtigen Krankheit bzw. des Verdachts auf ein solches Auftreten greifen die Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950.

 

Darüber hinaus steht das Bundesministerium für Gesundheit über die Frühwarnsysteme der WHO und EU in ständigem Informationsaustausch, wobei auch  österreichische spezifische Expert/inn/en und die Referenzzentrale eingebunden sind. Über diese Systeme werden gemeinsam alle Maßnahmen, die zum Schutz der EU-Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren von außen nötig sind, getroffen und koordiniert. Mein Ressort informiert laufend andere betroffene Ministerien über entsprechende Maßnahmen und steht in ständigem Kontakt mit internationalen Expert/inn/en von ECDC und WHO.

 

Frage 5:

Diese Frage ergibt keinen Sinn.

 

Frage 6:

Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit; die diesbezüglichen Maßnahmen entsprechend dem nationalen Impfplan sind von den Dienstgeber/inne/n durchzuführen. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Inneres zu Frage 5 der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 198/J.