161/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2014
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Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am     Jänner 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0281-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 168/J vom 2. Dezember 2013 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der aufgrund einer internen Überprüfung durch die Konzernrevision der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hervorgekommene Verdacht von Malversationen in der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) führte Ende Oktober 2011 zu einer Sachverhaltsdarstellung der OeNB bei der Staatsanwaltschaft Wien.

In weiterer Folge wurde, nachdem auch in der Münze Österreich AG Zahlungen an die in der Causa OeBS involvierte Firma festgestellt und Anfang November 2011 dem Aufsichtsrat berichtet worden waren, seitens des Direktoriums der OeNB beschlossen, eine Sonderrevision bezüglich dieser Angelegenheit zu beauftragen.

Die ersten Ergebnisse dieser Sonderrevision, die den Verdacht auf Zahlungen seitens der Münze Österreich AG an diese Firma bestätigten, führten dazu, dass Mitte November 2011 von der OeNB die bis dahin vorliegenden Informationen und Unterlagen an die Staatsanwalt-schaft Wien übergeben wurden. In weiterer Folge wurden die Untersuchungen behördlicher-seits auch in der Münze Österreich AG aufgenommen und weitergeführt.

 

 

 

Zusätzlich wurde am 30. November 2011 vom Aufsichtsrat der Münze Österreich AG eine gesonderte Prüfung durch einen Externen beschlossen und in weiterer Folge diese Prüfung in Auftrag gegeben. Dieser weitere Prüfbericht lag in der folgenden Aufsichtsratssitzung am 23. März 2012 vor. Auch dieser Prüfbericht, welcher Provisionszahlungen festgestellt hat, wurde durch die OeNB der Staatsanwaltschaft Wien im Rahmen der Ermittlungstätigkeit zur Causa übergeben.

 

Zu 2.:

Die gesamte Angelegenheit ist Gegenstand der strafbehördlichen Untersuchungen, welche aufgrund der Sachverhaltsdarstellung der OeNB aus Oktober 2011 aufgenommen worden sind. Daher wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine gesonderten Schritte gesetzt. Die Bestellung eines zusätzlichen interimistischen Geschäftsführers bei der OeBS erfolgte durch den Aufsichtsrat der OeBS.

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde von der OeNB über die in Rede stehenden Malversationen Anfang November 2011 informiert.

 

Aufgrund des bereits laufenden Ermittlungsverfahrens wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine eigene Anzeige gegen Organe der Münze Österreich AG erstattet.

 

Zu 4.:

In die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur gegenständlichen Causa OeBS sollen auch zwei (ehemalige) Angehörige der Münze Österreich AG eingeschlossen sein.

 

Zu 5.:

Dieses Thema war Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

 

Zu 6. und 7.:

Diese Fragen betreffen rein gesellschaftsrechtliche und dienstrechtliche Angelegenheiten der Münze Österreich AG und stellen daher keinen Gegenstand des Interpellationsrechts durch den Nationalrat dar.

 

 

Zu 8.:

Dieses Thema war bzw. ist Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, seitens des Bundesministeriums für Finanzen werden daher keine gesonderten Schritte gesetzt werden.

 

Zu 9.:

Die Print and Mint Services GmbH (PMS) besitzt seit Oktober 2010 einen Verhaltenskodex, welcher laufend an die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen angepasst wird.

 

Zu 10.:

Es gibt ein Leitbild und eine Geschäftsstrategie für die Münze Österreich AG. Im Übrigen hat der Bundesminister für Finanzen keine Möglichkeit in die geschäftliche Strategie der Münze Österreich AG, wozu auch das Halten von Finanzbeteiligungen gehört, einzugreifen.

 

Zu 11.:

Wie von der OeNB mitgeteilt wurde, liegen die aktuellen Vorstandsgehälter deutlich unter dem Gehalt eines Bundesministers.

Zu 12.:

Wie von der OeNB mitgeteilt wurde, wurde der „Fall HUSSAR“ in den Jahren 2005 bis 2007 behördlich untersucht. Sowohl von der UNO als auch dem schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft und von der Kontrollstelle Geldwäschegesetz wurde festgestellt, dass kein Verstoß gegen die entsprechenden Gesetze vorlag.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.