175/AB XXV. GP

Eingelangt am 03.02.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 189/J vom 3. Dezember 2013 der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Da pauschalierte Land- und Forstwirte (§ 22 UStG 1994) nicht für (umsatz)steuerliche Zwecke erfasst sind, ist eine seriöse Schätzung der Zahl jener Land- und Forstwirte, die aufgrund eindeutiger europarechtlicher Vorgaben mit ihren Umsätzen aus der Pferdehaltung zur Ausübung des Freizeitsports (keine landwirtschaftliche Produktion wie beispielsweise Zucht- und Arbeitstiere) wie gewerbebetriebliche Reiterhöfe zu behandeln sind, derzeit nicht möglich.

 

Zu 2. bis 6.:

Eine seriöse Schätzung von Steuerausfällen beziehungsweise Steuermindereinnahmen, sofern diese überhaupt auftreten sollten – so könnten die Umsätze aufgrund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sein beziehungsweise kann bei Regelbesteuerung der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden –, ist mangels entsprechender Daten nicht durchführbar.

 

Zu 7. bis 9.:

Eine steuerliche Entlastung ist nicht vorgesehen, zumal im Fall der Regelbesteuerung auch das Recht auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Allerdings werden im Bundesministerium für Finanzen derzeit rechtliche Möglichkeiten sondiert, die gewährleisten, dass den betroffenen Betrieben zukünftig im Beriech der Umsatzsteuer eine vereinfachte Steuerermittlung ermöglicht wird