178/AB XXV. GP
Eingelangt am 03.02.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2013 unter der ZI.171/J-NR/2013 an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kritischer Dialog mit "Dialogpartner" Saudi Arabien” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Laut Statistik Austria gestalteten sich die österreichischen Ausfuhren und Einfuhren beweglicher Güter nach Saudi-Arabien im Zeitraum 2008-2012 wie folgt:
Zeit Einfuhr Wert in Euro Ausfuhr Wert in Euro
2008 260.044.722 437.762.129
2009 118.734.365 493.087.649
2010 41.778.239 386.656.746
2011 497.928.990 534.210.760
2012 551.096.338 578.289.829
Zu den Fragen 2 und 3:
In Saudi-Arabien sind vor allem österreichische Unternehmen im Bereich des Bau- und Ingenieurwesens tätig, jedoch werden auch Feuerwehrfahrzeuge und U-Bahn-Garnituren in großer Menge geliefert sowie Beleuchtungssysteme und Wasseraufbereitungsanlagen installiert und Serviceleistungen vor Ort erbracht. Exportfördernde Einrichtungen, die mit Saudi-Arabien zu tun haben, sind das AußenwirtschaftsCenter Riyadh, der Saudi-Austrian Business Council und die Österreichisch-Arabische Handelskammer. Die Österreichische Botschaft Riyadh unterstützt Anliegen österreichischer Unternehmen in Saudi-Arabien. Eine Liste der in Saudi-Arabien tätigen heimischen Unternehmen findet sich etwa auf der Webseite www. advantageaustria.org.
Zu den Fragen 4 und 5:
Dazu verweise ich etwa auf das Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG). Im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Haftungsübernahmen werden auch Angaben zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie Mitteilungen über die Einhaltung menschenrechtlicher Kriterien einbezogen. Das im Beirat vertretene Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bringt seine menschenrechtliche Expertise ein.
Zu den Fragen 6, 16 und 17:
Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien wurde zuletzt bei der 17. Sitzung der Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Oktober 2013 evaluiert. Von Österreich sind Empfehlungen zur Verbesserung der Lage in den als besonders kritisch erachteten Bereichen der Diskriminierung von Frauen, des Strafrechts, der Anwendung der Todesstrafe (in Einzelfällen auch gegen Minderjährige), der Anwendung körperlicher Bestrafung sowie der Glaubensfreiheit erfolgt.
Zu den Fragen 7, 15 und 18:
In Saudi-Arabien gibt es zwei innerstaatliche Institutionen, die sich mit Menschenrechtsfragen auseinandersetzen: die Menschenrechts-Kommission (Human Rights Commission), sowie die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte. Weiters gibt es einige Nicht-Regierungs-Organisationen, die sich einer Reihe von menschenrechtlichen Thematiken annehmen (z.B. women empowerment, Kampf gegen häusliche Gewalt/Kindesmissbrauch, Rechte von Menschen mit Behinderung).
Auf internationaler Ebene wird die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien vor allem im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen thematisiert. Derzeit gibt es mit Saudi-Arabien auf Ebene der Europäischen Union keinen formellen Menschenrechtsdialog.
Zu Frage 8:
Der Rat der Vertragsparteien (Österreich, Saudi Arabien und Spanien) tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Zudem können außerordentliche Sitzungen auf Antrag einberufen werden.
Zu Frage 9:
Die bilateralen diplomatischen Kontakte Österreichs mit Saudi-Arabien erfolgen unabhängig vom Dialogzentrum (KAICIID). Sowohl 2012 als auch 2013 gab es bilaterale Gespräche mit Saudischen Vertretern auf mehreren Ebenen. Da es sich bei den Menschenrechten allgemein und der Religionsfreiheit insbesondere um eine Priorität der österreichischen Außenpolitik handelt, wird diese Thematik regelmäßig im bilateralen Austausch angesprochen.
KAICIID hat sich 2013 dem Thema "The Image of the Other" (Darstellung und Wahrnehmung einer Religionsgemeinschaft in anderen Religionsgemeinschaften) gewidmet.
Zu Frage 10:
KAICIID befindet sich derzeit in der Aufbauphase, eine Evaluierung von bisher nicht abgeschlossenen Initiativen wäre daher verfrüht.
Zu Frage 11:
Derzeit sind im KAICIID 26 Positionen besetzt. Von diesen entfallen 10 auf österreichische Staatsbürger (6 Männer, 4 Frauen). Auf Frauen entfallen insgesamt 15 der 26 Positionen.
Die stellvertretende Generalsekretärin ist Frau Bundesministerin a.D. Dr. Claudia Bandion- Ortner.
Über die allfällige Tätigkeit der am Zentrum beschäftigten Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft in politischen Parteien liegen dem BMeiA keine Informationen vor.
Zu Frage 12:
Die Gehälter werden ausschließlich durch das Zentrum bezahlt. Derzeit liegen keine Informationen über Spenden vor. Die Gebarungskontrolle erfolgt durch einen unabhängigen externen Rechnungsprüfer.
Zu Frage 13:
Die stellvertretende Generalsekretärin steht in einem Dienstverhältnis mit dem Zentrum.
Zu Frage 14:
Die Einrichtung des "Advisory Forum" befindet sich derzeit in Vorbereitung, die genaue Zusammensetzung ist daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Ein finanzieller Beitrag Österreichs ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Im Jahr 2011 wurden die Entwicklungen rund um das Fahrverbot für Frauen von der österreichischen Botschaft in Riyadh aufmerksam verfolgt. Entgegen ursprünglichen Medienberichten konnten keine Nachweise über tatsächliche Verhaftungen von autofahrenden Frauen festgestellt werden. Weiters wurden einige autofahrende Frauen am 26. Oktober 2013 laut lokalen Quellen der österreichischen Botschaft für kurze Zeit festgehalten und mit Verwaltungstrafen belegt, da sie ohne gültigen saudischen Führerschein gefahren waren.
Der von Ihnen genannte Kolumnist, ein Unterstützer der Woman2Drive-Kampagne, wurde eine Woche in Haft genommen und befragt. Das Urteil gegen den weiters von Ihnen genannten Gründer eines liberalen Internet-Forums ist Mitte Dezember 2013 von einem Berufungsgericht aufgehoben worden, nachdem im Oktober 2013 eine Intervention auf EU-Ebene auch auf Anregung von Österreich vorgenommen worden war.
Nach Art. X des Gründungsübereinkommens kann das Zentrum Kooperationsbeziehungen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen eingehen, die zur Arbeit des Zentrums beitragen können. Bis dato wurden Memoranda of Understanding mit UNESCO, ISESCO, World Scouts Foundation und der Afrikanischen Union abgeschlossen.