179/AB XXV. GP
Eingelangt am 03.02.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0252-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 174/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafvollzug bei clamorösen Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Strafverfahren um die „Pleite der BAWAG“ wurden drei Angeklagte rechtskräftig zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Einer der Verurteilten hat die über ihn verhängte Freiheitsstrafe teilweise verbüßt. Derzeit befindet sich keine der verurteilten Personen in Haft.
Zu 3 und 6:
Anordnung und allfälliger (auch nachträglicher) Aufschub des Strafvollzugs sind Gegenstand der Rechtsprechung, weshalb ich mit Blick auf die Unabhängigkeit der Gerichte von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.
Zu 4 und 5:
Im Strafverfahren um die „Pleite der Styrian Spirit“ wurden zwei Angeklagte rechtskräftig zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Eine Person hat die Freiheitsstrafe mittlerweile angetreten.
Zu 7 bis 9:
Im Strafverfahren wegen Untreuevorwürfen beim Österreichischen Olympischen Komitee wurde ein Angeklagter rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Strafe aktuell vollzogen wird.
Zu 10 bis 12:
Eine Auswertung der Integrierten Vollzugsverwaltung danach, warum eine Strafvollzugsanordnung eines Gerichtes nicht vollzogen wurde, ist nicht möglich. Es kann daher für die Jahre 2010 bis 2012 nur die Summe jener gerichtlichen Strafvollzugsanordnungen, die dann aus unterschiedlichen Gründen (§§ 5, 6 StVG, § 39 SMG, nachträgliche Strafmilderung, Bezahlung der einer Ersatzfreiheitsstrafe zu Grunde liegenden Geldstrafe etc.) nicht vollzogen wurden, angegeben werden.
In den Jahren 2010 bis 2012 wurden insgesamt 1.657 gerichtliche Strafvollzugsanordnungen nicht vollzogen, die sich auf die einzelnen Jahre insgesamt und differenziert nach Deliktsgruppen wie folgt verteilen:
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im Jahr |
nichtvollzogene Strafvollzugsanordnungen |
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2010 |
569 |
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2011 |
515 |
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2012 |
573 |
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in der Deliktsgruppe |
nichtvollzogene Strafvollzugsanordnungen |
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Delikte gegen die Freiheit |
86 |
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2010 |
30 |
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2011 |
25 |
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2012 |
31 |
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Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung |
25 |
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2010 |
7 |
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2011 |
7 |
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2012 |
11 |
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Delikte gegen fremdes Vermögen |
516 |
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2010 |
176 |
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2011 |
152 |
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2012 |
188 |
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Delikte gegen Leib und Leben |
243 |
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2010 |
90 |
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2011 |
72 |
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2012 |
81 |
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Delikte nach dem SMG |
306 |
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2010 |
98 |
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2011 |
114 |
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2012 |
94 |
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Sonstige Delikte |
481 |
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2010 |
168 |
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2011 |
145 |
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2012 |
168 |
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Gesamtsumme |
1.657 |
Wien, . Februar 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter