18/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.01.2014
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Maga  Barbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0205-I/4/2013

Wien, am 7. Jänner 2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rossmann, Freundinnen und Freunde haben am 7. November 2013 unter der Nr. 17/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Pakt für Wettbewerbsfähigkeit - vertragliche Vereinbarungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der gescheiterten Krisenstrategie der Europäischen Union beruhend auf Austeritätspolitik und so genannten Strukturreformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit die geplanten bilateralen Verträge für einen Wettbewerbspakt?


Eine verbesserte Koordinierung der Wirtschaftspolitik leistet einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung. Hinter dem Modell der vertraglichen Vereinbarungen und den damit verbundenen Solidaritätsmechanismen steht die Idee, Reformen in den Mitgliedsstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion zu unterstützen. Zur Zeit ist das Konzept dieser Vereinbarungen noch nicht ausgereift, weshalb jedenfalls noch weitere Beratungen erforderlich sind.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 5:

Ø  Hat es beim Gipfel des Europäischen Rates am 24./25. Oktober 2013 eine Diskussion zu diesen geplanten Verträgen gegeben?

Ø  Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Diskussion?

Ø  Haben Sie diese Position beim EU-Gipfel am 24./25. Oktober 2013 eingebracht?

 

Im Rahmen des Europäischen Rates vom 24./25. Oktober hat es eine Debatte zu den vertraglichen Vereinbarungen gegeben. Ergebnis der Behandlung durch den Europäischen Rat im Oktober war, dass die Arbeiten fortgeführt werden, mit dem Ziel, beim Europäischen Rat im Dezember Entscheidungen über die wichtigsten Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbundenen Solidaritätsmechanismen zu treffen. Die Schlussfolgerungen dazu wurden von mir unterstützt und im Anschluss daran von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen.

 

Zu den Fragen 4 und 18:

Ø  Wie ist die Verhandlungsposition der Bundesregierung zu den vertraglichen Vereinbarungen sowie den damit verbundenen Solidaritätsmechanismen?

Ø  Welche Merkmale sind aus Sicht der Bundesregierung für die vertraglichen Vereinbarungen zentral?

 

Aus Sicht der Bundesregierung ist es wesentlich, dass als zentrales Merkmal für die vertraglichen Vereinbarungen die Wahrung der nationalen Verantwortung über Reformen festgelegt wird. Daher war es für Österreich wichtig, in den Schlussfolgerungen zu verankern, dass vertragliche Vereinbarungen gemeinsam mit der EK vereinbart werden.

 

Zu den Fragen 6 bis 11:

Ø  Auf Basis welcher Bestimmungen in den EU-Verträgen sollen die vertraglichen Vereinbarungen sowie die damit verbundenen Solidaritätsmechanismen beschlossen werden?

Ø  Wird in diesem Zusammenhang über Änderungen der EU-Verträge diskutiert?

Ø  Wenn ja, wo und mit wem finden diese Diskussionen statt?

Ø  Wenn ja, in welcher Form – ordentliches oder vereinfachtes Änderungsverfahren - und mit welchem Inhalt sollen die EU-Verträge geändert werden?

Ø  Wenn nein, in welcher Form sollen dann sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch die damit verbundenen Solidaritätsmechanismen verankert werden?

Ø  Sind dafür völkerrechtliche Verträge zwischen den teilnehmenden Staaten vorgesehen?

 

Der Europäische Rat im Dezember 2013 hat einige wesentliche Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen dargestellt und hat den Präsidenten des ER aufgefordert, die Arbeiten an den vertraglichen Vereinbarungen und den damit verbundenen Solidaritätsmechanismen – in enger Zusammenarbeit mit dem EK-Präsidenten – fortzusetzen. Die Debatten, auf welcher rechtlichen Grundlage die vertraglichen Vereinbarungen und die damit verbundenen Solidaritätsmechanismen realisiert werden könnten, haben unter den Mitgliedstaaten daher noch nicht begonnen. Dementsprechend wurde auch noch nicht darüber diskutiert, ob eine Änderung der EU-Verträge erforderlich sein könnte und welches Verfahren dafür zur Anwendung käme.

 

Zu Frage 12:

Ø  Wann wird der Nationalrat über etwaige EU-Vertragsänderungen nach dem EU-Infogesetz benachrichtigt?

 

Sobald das angesprochene Vorhaben einen der in § 5 lit. 1-8 EU-Informationsgesetz genannten Tatbestände erfüllt, werde ich für meinen Zuständigkeitsbereich selbstverständlich der Verpflichtung gemäß § 5 EU-Informationsgesetz nachkommen.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Was sind die wichtigsten Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen? Welche stehen in Diskussion?

Ø  Wie sollen die Solidaritätsmechanismen ausgestaltet sein?

 

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19.12.2013 sollen vertragliche Vereinbarungen die folgenden wesentlichen Merkmale aufweisen:

 

Sie werden zwischen den Mitgliedstaaten, der EK und dem Rat begründet. Grundlage der Vereinbarungen sind die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten; die länderspezifischen Empfehlungen sind auch zu mit zu berücksichtigen. Die Konzeption der Maßnahmen und Reformen hat im Einklang mit den institutionellen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedsstaaten zu erfolgen; insbesondere muss eine geeignete Einbindung der nationalen Parlamente, der Sozialpartner und anderer Akteure gewährleistet sein.


Zur möglichen Ausgestaltung der Solidaritätsmechanismen sollen alle Optionen hinsichtlich der Art, der institutionellen Form sowie der Höhe der finanziellen Unterstützungen ausgelotet werden. Für Mitgliedstaaten, die sich nicht an dem System vertraglicher Vereinbarungen beteiligen, sollen jedoch keine finanziellen Verpflichtungen entstehen. Darüber hinaus soll der mit den vertraglichen Vereinbarungen verbundene Solidaritätsmechanismus kein Instrument zum Einkommensausgleich sein und keine Auswirkungen auf den mehrjährigen Finanzrahmen haben. Der Mechanismus muss schließlich die Budgethoheit der Mitgliedstaaten wahren. Vereinbarungen über eine finanzielle Unterstützung werden jedenfalls rechtsverbindlichen Charakter haben.

 

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Ø  Welche EU-Mitgliedstaaten sprechen sich mit welchen Argumenten für die vertraglichen Vereinbarungen aus?

Ø  Stimmt es, dass es - wie die spanische Zeitung El Pais berichtet – von einigen Staaten (Spanien, Italien, Frankreich) Widerstände gegen die vertraglichen Vereinbarungen gibt? Mit welchen Begründungen?

Ø  Gibt es darüber hinaus weitere Mitgliedstaaten, die sich dagegen aussprechen? Mit welchen Argumenten?

 

Im Vorfeld der Erarbeitung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates fand am 26.11.2013 eine Sherpa-Sitzung zur wirtschaftspolitischen Koordinierung statt, im Rahmen derer die vertraglichen Vereinbarungen und Solidaritätsmechanismen besprochen wurden. Der Sitzungsbericht liegt dem Parlament vor.

 

Die weitere Diskussion zu den wichtigsten Merkmalen der vertraglichen Vereinbarungen und zu den Solidaritätsmechanismen wurde im Rahmen der Schlussfolgerungsvorbereitung im AStV II am 4.12.2013, 11.12.2013 und im RAA am 17.12.2013 geführt. Die entsprechenden Berichte liegen ebenfalls dem Parlament vor.

 

Zu Frage 19:

Ø  Unter welchen Bedingungen beabsichtigt die Bundesregierung den vertraglichen Vereinbarungen zuzustimmen?

Die Konkretisierung der verschiedenen Elemente fehlt derzeit noch, sodass Bedingungen für eine Zustimmung noch nicht dargestellt werden können. Entscheidungen zu diesen Instrumenten werden gemäß den SF des ER vom 19. Und 20. Dezember 2013 für Oktober 2014 angestrebt.


Zu den Fragen 20 und 21:

Ø  Sind Ihnen weitere Bemühungen – insbesondere der deutschen Bundesregierung – zu Vertragsänderungen bekannt?

Ø  Wenn ja, welche Ziele sollen mit diesen Vertragsänderungen erreicht werden und wie stehen Sie dazu?

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind mir keine entsprechenden Vorhaben bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen