180/AB XXV. GP

Eingelangt am 03.02.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0253-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 175/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „Unterhaltssicherung von Kindern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 5:

Aus Anlass der Anfrage wurde vom Bundesrechenzentrum eine Sonderauswertung durchgeführt.

 

 

Anzahl der Fälle

Fälle ohne Rückzahlungen

2008

Laufende Fälle
(mit Auszahlung im Jahr 2008)

43.873

22.180

Offene Fälle
(keine Auszahlung im Jahr 2008)

65.844

49.122

2009

Laufende Fälle
(mit Auszahlung im Jahr 2009)

44.215

22.401

Offene Fälle
(keine Auszahlung im Jahr 2009)

67.911

50.114

2010

Laufende Fälle
(mit Auszahlung im Jahr 2010)

46.874

20.565

Offene Fälle
(keine Auszahlung im Jahr 2010)

69.122

50.823

2011

Laufende Fälle
(mit Auszahlung im Jahr 2011)

47.958

17.174

Offene Fälle
(keine Auszahlung im Jahr 2011)

70.727

51.781

2012

Laufende Fälle
(mit Auszahlung im Jahr 2012)

47.863

16.661

Offene Fälle
(keine Auszahlung im Jahr 2012)

72.848

52.773

 

Da sich jeder UV-Fall auf ein anspruchsberechtigtes Kind bezieht, und ein Unterhaltsschuldner mehrere Kinder haben kann, kann nur die Anzahl der Fälle (=Kinder) ermittelt werden, für die im angefragten Kalenderjahr keine Rückzahlungen im UV-Verfahren verbucht wurden.

Dabei wurde unterschieden zwischen

o laufenden Fällen
das sind UV-Fälle, für die im angefragten Kalenderjahr mindestens ein Monat Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wurde, und

o offenen Fällen
das sind Fälle, für die im angefragten Kalenderjahr keine laufenden Zahlungen geleistet wurden, für die aber noch offene Forderungen bestehen.

Die „Anzahl der Fälle“ wurde der UV-Statistik für das angefragte Kalenderjahr entnommen, die „Fälle ohne Rückzahlungen“ wurden durch gesonderte Auswertung ermittelt.

Zu 2 und 3:

Die Frage nach Abweisungen von Unterhaltsanträgen kann nicht beantwortet werden, weil in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (für das UV-Verfahren) nur jene Fälle angeführt sind, in denen Unterhalts­vorschuss gewährt wurde. Anträge auf Unterhaltsbevorschussung werden aber meist von den Kinder- und Jugendhilfeträgern bei Gericht gestellt. Diese führen bereits vor der Antragstellung eine Prüfung der Erfolgsaussichten durch. Es ist daher von einer geringen Anzahl von Abweisungen auszugehen. Darüber hinaus ist es für unterhaltsbedürftige minderjährige Kinder auf der Grundlage von § 382a EO (vorläufiger Unterhalt) relativ leicht, einen Exekutionstitel zu erlangen, der Grundlage zur Exekution und Bevorschussung werden kann, falls der Schuldner über einen Monats­ersten hinweg keine Zahlung geleistet hat.

Zu 4:

Der Prozentsatz an Kindern, die derzeit aufgrund eines fehlenden Unterhaltstitels keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, ist nicht bekannt. Kinder, für die gerichtlich nie ein Unterhaltstitel erwirkt wurde, scheinen – mangels eines entsprechenden gerichtlichen Verfahrens – in den Statistiken der Justiz nicht auf.

Zu 6 und 7:

 

Auszahlungen

Rückzahlungen

Einbringungsquote

2012

123.056.324,75 €

70.795.599,24 €

58 %

2011

119.389.949,17 €

66.013.022,78 €

55 %

2010

113.226.359,38 €

56.739.288,63 €

50 %

2009

106.472.932,65 €

50.396.594,00 €

47 %

2008

104.543.739,15 €

50.554.768,54 €

48 %

 

Zu 8:

 

2012

2011

2010

2009

2008

Durchschnittliche Auszahlung pro Monat

196,51 €

189,81 €

182,29 €

182,35 €

181,36 €

 

Zu 9:

Zur Beantwortung dieser Frage (durchschnittliche Dauer von in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils angefallenen Verfahren) wurden die Unterhaltsverfahren und Unterhaltsvorschussverfahren der Jahre 2008 bis 2012 ausgewertet.

 

Wien,      . Februar 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter