180/AB XXV. GP
Eingelangt am 03.02.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0253-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 175/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „Unterhaltssicherung von Kindern“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 5:
Aus Anlass der Anfrage wurde vom Bundesrechenzentrum eine Sonderauswertung durchgeführt.
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Anzahl der Fälle |
Fälle ohne Rückzahlungen |
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2008 |
Laufende Fälle |
43.873 |
22.180 |
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Offene Fälle |
65.844 |
49.122 |
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2009 |
Laufende Fälle |
44.215 |
22.401 |
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Offene Fälle |
67.911 |
50.114 |
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2010 |
Laufende Fälle |
46.874 |
20.565 |
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Offene Fälle |
69.122 |
50.823 |
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2011 |
Laufende Fälle |
47.958 |
17.174 |
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Offene Fälle |
70.727 |
51.781 |
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2012 |
Laufende Fälle |
47.863 |
16.661 |
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Offene Fälle |
72.848 |
52.773 |
Da sich jeder UV-Fall auf ein anspruchsberechtigtes Kind bezieht, und ein Unterhaltsschuldner mehrere Kinder haben kann, kann nur die Anzahl der Fälle (=Kinder) ermittelt werden, für die im angefragten Kalenderjahr keine Rückzahlungen im UV-Verfahren verbucht wurden.
Dabei wurde unterschieden zwischen
o laufenden Fällen
das sind UV-Fälle, für die im angefragten Kalenderjahr mindestens ein
Monat Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wurde, und
o offenen Fällen
das sind Fälle, für die im angefragten Kalenderjahr keine laufenden
Zahlungen geleistet wurden, für die aber noch offene Forderungen bestehen.
Die „Anzahl der Fälle“ wurde der UV-Statistik für das angefragte Kalenderjahr entnommen, die „Fälle ohne Rückzahlungen“ wurden durch gesonderte Auswertung ermittelt.
Zu 2 und 3:
Die Frage nach Abweisungen von Unterhaltsanträgen kann nicht beantwortet werden, weil in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (für das UV-Verfahren) nur jene Fälle angeführt sind, in denen Unterhaltsvorschuss gewährt wurde. Anträge auf Unterhaltsbevorschussung werden aber meist von den Kinder- und Jugendhilfeträgern bei Gericht gestellt. Diese führen bereits vor der Antragstellung eine Prüfung der Erfolgsaussichten durch. Es ist daher von einer geringen Anzahl von Abweisungen auszugehen. Darüber hinaus ist es für unterhaltsbedürftige minderjährige Kinder auf der Grundlage von § 382a EO (vorläufiger Unterhalt) relativ leicht, einen Exekutionstitel zu erlangen, der Grundlage zur Exekution und Bevorschussung werden kann, falls der Schuldner über einen Monatsersten hinweg keine Zahlung geleistet hat.
Zu 4:
Der Prozentsatz an Kindern, die derzeit aufgrund eines fehlenden Unterhaltstitels keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, ist nicht bekannt. Kinder, für die gerichtlich nie ein Unterhaltstitel erwirkt wurde, scheinen – mangels eines entsprechenden gerichtlichen Verfahrens – in den Statistiken der Justiz nicht auf.
Zu 6 und 7:
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Auszahlungen |
Rückzahlungen |
Einbringungsquote |
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2012 |
123.056.324,75 € |
70.795.599,24 € |
58 % |
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2011 |
119.389.949,17 € |
66.013.022,78 € |
55 % |
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2010 |
113.226.359,38 € |
56.739.288,63 € |
50 % |
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2009 |
106.472.932,65 € |
50.396.594,00 € |
47 % |
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2008 |
104.543.739,15 € |
50.554.768,54 € |
48 % |
Zu 8:
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2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
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Durchschnittliche Auszahlung pro Monat |
196,51 € |
189,81 € |
182,29 € |
182,35 € |
181,36 € |
Zu 9:
Zur Beantwortung dieser Frage (durchschnittliche Dauer von in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils angefallenen Verfahren) wurden die Unterhaltsverfahren und Unterhaltsvorschussverfahren der Jahre 2008 bis 2012 ausgewertet.

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Wien, . Februar 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter