183/AB XXV. GP
Eingelangt am 04.02.2014
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0350-III/4a/2013
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. Februar 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 201/J-NR/2013 betreffend der Förderung von Projekten an österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch das amerika-nische Verteidigungsministerium, die die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2013 an meinen Amtsvorgänger o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die Universitäten erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen ihres Wirkungsbereichs selbständig und weisungsfrei. Im Rahmen ihrer Vollrechtsfähigkeit schließen sie Rechtsgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Jede/r mit der Erfüllung von Verträgen betraute Universitätsangehörige ist als Projektleiter/in ermächtigt, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte abzuschließen und über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen zu verfügen. Der Abschluss von Projekten ist somit kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Unabhängig davon liegen, mangels diesbezüglicher Informationspflichten, meinem Haus dazu keine weiteren Informationen vor. Im Ergebnis gilt, mutatis mutandis, dasselbe für österreichische Forschungseinrichtungen.
Der Bundesminister:
Dr. Reinhold Mitterlehner e.h.