189/AB XXV. GP
Eingelangt am 05.02.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1013-II/BK/4.3/2013
Wien, am . Jänner 2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 5. Dezember 2014 unter der Zahl 205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „alle Jahre wieder – Dämmerungszeit ist Einbruchszeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 11247/J (11040/AB XXIV.GP) begründet ausgeführt wurde, werden Statistiken unter dem Aspekt „Dämmerungseinbrüche“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht geführt. Vom Bundesministerium für Inneres wurden und werden daher auch gegenüber den Medien keine entsprechende Auskünfte gegeben.
Zu Frage 2:
Unbewiesen ist, ob überhaupt „von einem anonym bleiben wollenden hohen Polizeibeamten aus Wien“ eine derartige, wie im angeführten Medienbericht behauptet, Datenweitergabe stattgefunden hat. Tatsache ist, dass den Beamten der Sicherheitsexekutive und Sicherheitsverwaltung als Hilfswerkzeug der Sicherheitsmonitor, ein bundesweites Datenanalyse- und Speicherungssystem, zur Verfügung steht. Dem Sicherheitsmonitor kann zwar das jeweils aktuelle österreichweite kriminelle Lagebild entnommen werden, da es sich aber um eine Momentaufnahme handelt, können damit die geforderten Qualitätskriterien, die an eine Statistik gestellt werden, nicht erfüllt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Mangels der entsprechenden personellen Ressourcen wird von einer anfragebezogenen retrospektiven manuellen Auswertung Abstand genommen.
Zu Frage 5:
Vom Bundesministerium für Inneres werden intensive Anstrengungen zur Bekämpfung dieser regelmäßig und saisonal auftretenden Kriminalitätsform unternommen. So wurde beispielsweise Anfang November 2013 ein umfangreicher Maßnahmenkatalog erarbeitet und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden übermittelt. Darin finden sich präventive, analytische und auch operative Verfügungen, die von den verschiedenen Polizeieinheiten zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität zu ergreifen sind. Insbesondere wird etwa auf die verstärkte Heranziehung analytischer Verfahren hingewiesen, deren Ergebnisse einen gezielteren Einsatz polizeilicher Ressourcen ermöglichen. Die Streifentätigkeit uniformierter und ziviler Polizeibediensteter kann dadurch effektiver durchgeführt werden.
Zu Frage 6:
Nein.