194/AB XXV. GP
Eingelangt am 05.02.2014
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0365-III/4a/2013 |
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Wien, 4. Februar 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 206/J-NR/2013 betreffend offenkundige Falsch-auskunft bezüglich geführter Freifächer und neue Ungereimtheiten bei weiteren Freifächern - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J), die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Dazu ist nach nochmaliger Durchführung von Erhebungen durch den in erster Instanz zuständigen Landesschulrat für Burgenland hinsichtlich der provisorischen Lehrfächerverteilung und der Darstellung im Rahmen der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 zu den Fragen 47 bis 49 zu bemerken, dass die Absicht bestand auf Wunsch von Herrn Dr. Schütz die unverbindlichen Unterrichtsangebote „Physikolympiade“ und „objekt-orientierte Prog. in Java“ im Schuljahr 2012/13 zu führen. Es handelte es sich bei den zu Fragen 47 bis 49 angegebenen ursprünglichen 4 Unterrichtseinheiten für die „Physikolympiade“ sowie den 2 Unterrichtseinheiten von „objektorientierte Prog. in Java“ jedoch nicht um die provi-sorische Lehrfächerverteilung, sondern um eine Planungsgrundlage basierend auf den Konzep-tionen der Lehrkräfte. Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Fragen 3 bis 7 ist nach der Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland ergänzend zur provi-sorischen Lehrfächerverteilung anzumerken, dass bei der lokalen Einspielung der provisorischen Lehrfächerverteilung vorderhand jene für das jeweils nächste Schuljahr geplanten unverbindlichen Unterrichtsangebote übertragen werden, die bereits im jeweils laufenden Schuljahr geführt werden.
Zu Frage 2:
Eingangs wird bemerkt, dass das technische Eingabeverfahren sowohl der provisorischen als auch der definitiven Lehrfächerverteilung lokal vor Ort an den Schulen erfolgt. Die für die Schulorganisation, relevanten Informationen wie zB Lehrfächerverteilung, Absenzen und Mehrdienstleistungen werden aus dem lokalen elektronischen Informationssystem in das den Landesschulräten bzw. Dienstbehörden zugänglichen elektronischen Informationssystem „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ im Rahmen der provisorischen als auch der definitiven Lehrfächerverteilung durch soge-nannte „Uploads“ übertragen und durch den Landesschulrat bzw. die zuständige Dienstbehörde erster Instanz freigegeben. Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind lediglich jene in einem determinierten Toleranzzeitraum seitens der Schulen hochzuladenden und seitens des Landesschulrates bzw. der Dienstbehörde erster Instanz freizugebenden Lehrfächerverteilungen von Relevanz für die gesamthafte Ressourcensteuerung, sodass auch eine chronologische Nachvollziehbarkeit der Datenerfassung des lokalen Eingabeverfahrens für das Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht erforderlich ist. Die Termine der „Uploads“ sowie der Freigabe durch den Landesschulrat bzw. die Dienstbehörde erster Instanz sind durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bei Bedarf feststellbar.
Zu Fragen 3 bis 7:
Im Rahmen der zur gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage durchgeführten Ermittlungen wurden die vom Landesschulrat bzw. von der Dienstbehörde erster Instanz freigegebenen Daten im elektronischen Informationssystem „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ von der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur geprüft. Demnach wurde in die provisorische Lehrfächerverteilung im April 2012 das unverbindliche Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ mit 2 Unterrichtseinheiten übernommen, das unverbindliche Unterrichtsangebot „objektorientierte Prog. in Java“ war – wie den Ausführungen zu Frage 1 zu entnehmen ist – nicht vorhanden.
Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Landesschulrat für Burgenland als zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz aufgefordert Sorge dafür zu tragen, dass eine zeitgerechte, fehlerfreie und den aktuellen Gegenstandskatalog umfassende Eingabe in das lokale Datenerfassungssystem an der HTL Eisenstadt pro futuro sicher gestellt wird und die im Verantwortungsbereich des Landesschul-rates liegenden weiteren Schritte veranlasst werden.
Zu Frage 8:
Die Lehrfächerverteilung wird nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland sowohl als elektronische Datei des lokal an der Schule befindlichen Informationssystems per E-Mail als auch in einer gedruckten Version an den Landesschulrat für Burgenland übermittelt.
Zu Frage 9:
Allfällige Änderungen wären in der Druckversion aufgrund eines Vergleiches zu einer allfälligen neuen Version und Vergleich der Druckversion mit Daten aus dem lokalen elektronischen Informationssystem nachvollziehbar.
Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wäre ein allfälliges erneutes „Upload“ in dem Informationssystem „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ erkennbar.
Zu Fragen 10 bis 12:
Die provisorische Lehrfächerverteilung wurde nach den vorliegenden Informationen im März 2012 an die zuständige Organisationeinheit des Landeschulrates für Burgenland übermittelt. Nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland war nur das unverbindliche Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ mit 2 Unterrichtseinheiten ohne Zuordnung zu einer bestimmten Lehrperson vorhanden.
Zu Fragen 13 bis 15:
Nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland wurden Änderungen der Lehrfächerverteilung im September 2012 in Papierform der zuständigen Organisationeinheit des Landesschulrates für Burgenland gegenüber abgegeben. Darin waren keine unverbindlichen Unterrichtsangebote enthalten, zumal der Ressourcenzuteilungsprozess zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Zu Fragen 16 und 17:
Dazu wird auf die Ausführungen zu Fragen 2 und 3 bis 7 sowie 9 verwiesen.
Zu Fragen 18 bis 21:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland können Klassenbucheinträge maximal 14 Tage rückwirkend durchgeführt werden, eine Protokollierungsfunktion der angesprochenen Art besteht nicht. Betreffend die Führung eines elektronischen Klassenbuches hat vor dem Hintergrund der Aufbewahrungsfristen von in Schulen zu führenden Aufzeichnungen die Möglichkeit eines schriftlichen Ausdrucks gegeben zu sein.
Zu Fragen 22 bis 24:
Ein direkter Zugriff des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf die in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen wie zB. Klassenbücher ist technisch nicht möglich. Auf die Ausführungen zu Fragen 18 bis 21 wird verwiesen, wobei eine diesbezügliche Überprüfung in den Aufgabenbereich des Landesschulrates für Burgenland fällt.
Zu Fragen 25 bis 27:
Das unverbindliche Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ war entsprechend einer Auswertung des elektronischen Informationssystems „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ mit zwei Unterrichtseinheiten, ohne Zuordnung zu einer bestimmten Lehrkraft, sowie mit 23 Teilnehmenden, darunter eine Schülerin in der provisorischen Lehrfächerverteilung 2013/14 erfasst.
Zu Fragen 28 und 29:
Die im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage abgedruckte Liste mit dem handschriftlichen Vermerk „Freigegenstände ab 24.9.12 genehmigt“ stellt nach Durchführung von Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland einen vorläufigen und unvollständigen Zwischenstand dar, zumal Daten wie zB. für das unverbindliche Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ oder endgültige Teilnehmendenzahlen nicht enthalten sind.
Zu Frage 30:
Unter Hinweis auf die im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage ins Treffen geführte Liste mit dem handschriftlichen Vermerk „Freigegenstände ab 24.9.12 genehmigt“ konnte nach nochmaliger Durchführung von Erhebungen durch den zuständigen Landesschulrat für Burgenland unter Einbeziehung der Schulleitung das Zustandekommen der in der damaligen Berichtslegung zu den Fragen 53, 56, 61 und 69 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 enthaltenen Ausführungen zur Nichtrealisierung des unverbindlichen Unterrichtsangebotes „Auslegung verfahrenstechnische Anlagen“ nicht mehr nachvollzogen werden.
Ergänzend wird angemerkt, dass die im Zuge der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage von der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur durchgeführten Ermittlungen hinsichtlich der im elektronischen Informationssystem „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ freigegebenen Daten ergeben haben, dass das unverbindliche Unterrichtsangebot „Auslegung verfahrenstechnischer Anlagen“ im Gegenstandskatalog von „PIS“ bzw. „PM-UPIS“ nicht vorhanden ist, sodass ein Transfer von dem an der Schule lokal in Verwendung
befindlichen elektronischen Informationssystem im Rahmen des „Uploads“ technisch nicht möglich gewesen ist.
Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Landesschulrat für Burgenland als zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz aufgefordert Sorge dafür zu tragen, dass eine zeitgerechte, fehlerfreie und den aktuellen Gegenstandskatalog umfassende Eingabe in das lokale Datenerfassungssystem an der HTL Eisenstadt pro futuro sicher gestellt wird und die im Verantwortungsbereich des Landesschul-rates liegenden weiteren Schritte veranlasst werden.
Zu Fragen 31, 33 und 35:
Betreffend der in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage behaupteten „neuerlichen Falschauskünfte“ durch die Schulleitung und Personen der Schulverwaltung ist anzumerken, dass es Aufgabe der Dienstbehörde erster Instanz ist Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen.
Nach den für den Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote an der HTL Eisenstadt derzeit vorliegenden Informationen wurden Planungsgrundlagen basierend auf den Konzeptionen der Lehrkräfte zu unverbindlichen Unterrichtsangeboten mitgeteilt. Zum Instrument der provisorischen Lehrfächerverteilung ist weiters anzumerken, dass dieses im Rahmen des Ressourcencontrollings der voraussichtlichen, schuljahresbezogenen, Personal- und Organisa-tionsplanung dient, die stichtagsbezogen erfolgt. Naturgemäß unterliegen stichtagsbezogene Planungsszenarien im zeitlichen Verlauf in realiter permanenten tatsächlichen Veränderungen. Hinsichtlich des unverbindlichen Unterrichtsangebots „Auslegung verfahrenstechnischer Anlagen“ erfolgte eine unkorrekte Eingabe bedingt durch eine dem aktuellen Gegenstands-katalog nicht mehr entsprechende Gegenstandsbezeichnung im lokalen Datenerfassungssystem vor Ort an der Schule, wodurch ein Transfer in das den Dienstbehörden zugänglichen elektro-nischen Informationssystem nicht möglich gewesen ist.
Seitens des Landesschulrates für Burgenland wurden nach Aufforderung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Sachverhalte ermittelt. In Anbetracht einer dem menschlichen Handeln immanenten Fehlertoleranz können sich bei Eingaben in elektronische Informationssysteme unkorrekte Berichtslegungen ergeben. Diese Fehlleistungen erfolgten nach Ermittlung des Sachverhaltes durch den Landesschulrat für Burgenland im konkreten Fall nicht bewusst, sodass nach Abwägung der Relation der Abweichungen von der Norm und unter Berücksichtigung, dass erst nach Sicherstellung des lehrplanmäßigen Pflichtunterrichts eine endgültige Ressourcenzuteilung für den Bereich von unverbindlichen Unterrichtsangeboten erfolgt, von dem im Rahmen der Personalführung liegenden dienstrechtlichen Möglichkeiten der aufklärenden Gespräche und Belehrungen Gebrauch gemacht wurde und für darüber hinausgehende dienstrechtliche Maßnahmen seitens des Landesschulrates für Burgenland keine Relevanz vorlag.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wären jedwede weiteren Ausführungen spekulativ.
Zu Fragen 32, 34 und 36:
Auf die Ausführungen zu den Fragen 31, 33 und 35 wird verwiesen. Die Setzung allfälliger strafrechtlicher Konsequenzen ist den Strafgerichten vorbehalten.
Zu Fragen 37 und 38:
Hinsichtlich der tatsächlich angefallenen Mehrdienstleistungen aller angebotenen Freigegenstände bzw. unverbindlichen Übungen an der HTL Eisenstadt darf auf den im Rahmen der finanziellen Berechnung der Auswirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen verwendete durchschnittliche Ausgabensatz pro Werteinheit von rund EUR 3.100,-- (inkl. Dienstgeberbeiträge und Mehrdienstleistungen) pro Jahr hingewiesen werden, welcher als kalkulatorischer Personalkostensatz neben Dienstgeberbeiträgen auch Mehrdienstleistungen umfasst. Im Rahmen der der HTL Eisenstadt zugewiesenen Werteinheiten für unverbindliche Unterrichtsangebote errechnet sich pauschal ein Betrag von rund EUR 90.000,-- für das gesamte unverbindliche Unterrichtsangebot an der HTL Eisenstadt.
Zu Fragen 39 bis 42:
Das unverbindliche Unterrichtsangebot „Auslegung verfahrenstechnischer Anlagen“ wurde nach den nunmehrigen Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland im Schuljahr 2012/13 mit 33 Teilnehmenden, davon zwei Schülerinnen, jeweils freitags in der 10. und 11. Stunde abgehalten, erstmals im Oktober 2012, letztmalig im April 2013. Es waren zwei fünfte Klassen in der Wochenübersicht angeführt. Das Kürzel lautete „VFTM“.
Zu Frage 43:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler zur Führung eines Freigegenstandes angemeldet sein.
Zu Frage 44:
Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen besteht die Möglichkeit der Festlegung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, welche entsprechend dem Gesamtbildungs-ziel der Höheren technischen Lehranstalten folgend den Lehrplänen für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997 idgF, zu entwickeln sind.
Zu Fragen 45 bis 52:
Nach den Informationen des Landesschulrates für Burgenland erhielten 33 Schülerinnen und Schüler eine Benotung sowohl im „Semesterzeugnis“ als auch im Jahreszeugnis.
Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Beschwerden von Schülerinnen und Schülern der HTL Eisenstadt im Zusammenhang mit der Nichtausstellung von Schulnachrichten oder Jahreszeugnissen vor. Eine Kopienherstellung von Schulnachrichten oder von Jahreszeugnissen und die Überprüfung der Angaben in diesen zwecks angedachter Validierung etwa des Eintrags der Noten oder des Vermerks „nicht beurteilt“ durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist gesetzlich nicht vorgesehen, weder für jene der Schülerinnen und Schüler der HTL Eisenstadt noch der über eine Million zählenden Schülerinnen und Schüler österreichweit.
Zu Fragen 53 und 68:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „CNC-Anwender“ für das Schuljahr 2012/13 mit 16 Anmeldungen genehmigt. Hinsichtlich der Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wird auf die Beantwortung der Fragen 62, 63 und 69 verwiesen. Was die im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage abgedruckte Liste mit dem handschrift-lichen Vermerk „Freigegenstände ab 24.9.12 genehmigt“ und die angesprochene Spalte „Anm.“ anbelangt, so darf auf die Ausführungen zu Fragen 28 und 29 hingewiesen werden.
Zu Fragen 54 bis 56:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „CNC-Anwender“ im Schuljahr 2012/13 jeweils mittwochs bzw. donnerstags in der 11. Stunde abgehalten, erstmals im September 2012, letztmalig im Mai 2013, wobei die Teilnehmenden nicht nachvollziehbar gewesen sind, da keine Schülergruppe angelegt wurde. Es waren eine dritte und eine vierte Klasse in der Wochenübersicht angeführt. Das Kürzel lautete „CNP3“.
Zu Fragen 57 bis 60:
Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Fragen 18 bis 21 und 22 bis 24 können Klassenbucheinträge maximal 14 Tage rückwirkend durchgeführt werden, eine Protokollierungsfunktion der angesprochenen Art besteht nicht, sodass nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland eine konkrete Aufstellung, ob es sich um Änderungen handelt, nicht möglich ist.
Ein direkter Zugriff des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf die in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen ist technisch nicht möglich. Im Übrigen fällt eine diesbezügliche Überprüfung in den Aufgabenbereich des Landesschulrates für Burgenland.
Zu Frage 61:
Ausgehend von den durchschnittlichen Ausgaben pro Werteinheit von kalkulatorisch rund EUR 3.100,-- (inkl. Dienstgeberbeiträge und Mehrdienstleistungen) ergeben sich im konkreten Fall des unverbindlichen Unterrichtsangebotes „CNC-Anwender“ im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z 3 des Bundeslehrer - Lehrverpflichtungsgesetzes für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe III, welche die Unterrichtseinheit bzw. Unterrichtsstunde mit 1,050 Werteinheiten ansetzen, durchschnittliche Personalkosten in Höhe von rund EUR 9.765,-- pro Jahr.
Zu Fragen 62, 63 und 69:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler zur Führung eines Freigegenstandes angemeldet sein. Das unverbindliche Unterrichtsangebot „CNC-Anwender“ wurde nach den vorliegenden Informationen von zwei Lehrenden unterrichtet. Die Aufteilung der Teilnehmenden der unverbindlichen Übung „CNC-Anwender“ in zwei Gruppen entsprach nicht der Eröffnungs-und Teilungszahlenverordnung.
Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Landesschulrat für Burgenland als zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz bereits im Zuge der Erhebungen zu dem unverbindlichen Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ im Schuljahr 2012/13 aufgefordert Sorge dafür zu tragen, dass unter anderem im Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote die Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung pro futuro eingehalten und die im Verantwortungsbereich des Landesschulrates liegenden weiteren Schritte veranlasst werden.
Zu Fragen 64 und 65:
Es ist Aufgabe der Dienstbehörde erster Instanz Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen.
Seitens des Landesschulrates für Burgenland wurde unter Berücksichtigung der vor Ort gesetzten Maßnahmen zur Schaffung von normgerechten Voraussetzungen für eine effiziente Schulentwicklung auch bei unverbindlichen Unterrichtsangeboten, der grundsätzlich schulautonomen Möglichkeit der Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen, der für das Schuljahr 2013/14 erfolgten rechtskonformen Umsetzung im Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote sowie des Kriteriums der Schwelle der disziplinären Erheblichkeit vorderhand von den im Rahmen der Personalführung liegenden dienstrechtlichen Möglichkeiten, die etwa aufklärende Gespräche oder Belehrungen umfassen, Gebrauch gemacht.
Die Setzung allfälliger strafrechtlicher Konsequenzen ist den Strafgerichten vorbehalten.
Zu Fragen 66 und 67:
Es ist Aufgabe der Dienstbehörde erster Instanz Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen. Seitens des Landesschulrates für Burgenland wurden keine dienstrechtlichen Konsequenzen gesetzt.
Die Setzung allfälliger strafrechtlicher Konsequenzen ist den Strafgerichten vorbehalten.
Zu Frage 70:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „Rhetorik und Präsentationstechnik“ für das Schuljahr 2012/13 mit 12 Anmeldungen aus pädagogischen Gründen genehmigt, um den Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Präsentation im künftigen Berufsleben zu ermöglichen. Hinsichtlich der Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wird auf die Beantwortung der Frage 80 verwiesen.
Zu Fragen 71 und 72:
Nach den Informationen des Landesschulrates für Burgenland erhielten zehn Schülerinnen und Schüler eine Benotung sowohl im „Semesterzeugnis“ als auch im Jahreszeugnis.
Zu Fragen 73 bis 75:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „Rhetorik und Präsentationstechnik im Schuljahr 2012/13 mit zehn Teilnehmenden, davon eine Schülerin, jeweils mittwochs in der 11. Stunde abgehalten, erstmals im September 2012, letztmalig im Juni 2013. Es waren eine dritte und zwei vierte Klassen in der Wochenübersicht angeführt. Das Kürzel lautete „REP1“.
Zu Fragen 76 bis 79:
Dazu wird sinngemäß auf die Beantwortung der Fragen 57 bis 60 verwiesen.
Zu Fragen 80 und 81:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler zur Führung eines Freigegenstandes angemeldet sein. Das unverbindliche Unterrichtsangebot „Rhetorik und Präsentationstechnik“ wurde nach den vorliegenden Informationen unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 70 mit weniger als 15 angemeldeten Schülerinnen und Schülern eröffnet. Dies entsprach nicht der Eröffnungs-und Teilungszahlenverordnung.
Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Landesschulrat für Burgenland als zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz bereits im Zuge der Erhebungen zu dem unverbindlichen Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ im Schuljahr 2012/13 aufgefordert Sorge dafür zu tragen, dass unter anderem im Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote die Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung pro futuro eingehalten und die im Verantwortungsbereich des Landesschulrates liegenden weiteren Schritte veranlasst werden.
Zu Fragen 82 und 83:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 64 und 65 verwiesen.
Zu Fragen 84 und 85:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 66 und 67 verwiesen.
Zu Frage 86:
Ausgehend von den durchschnittlichen Ausgaben pro Werteinheit von kalkulatorisch rund EUR 3.100,-- (inkl. Dienstgeberbeiträge und Mehrdienstleistungen) ergeben sich im Rahmen des unverbindlichen Unterrichtsangebotes „Rhetorik und Präsentationstechnik“ im Ausmaß von einer Unterrichtseinheit nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z 1 des Bundeslehrer - Lehrverpflichtungsgesetzes für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I, welche die Unterrichtseinheit bzw. Unterrichtsstunde mit 1,167 Werteinheiten ansetzen, durchschnittliche Personalkosten in Höhe von rund EUR 3.617,70 pro Jahr.
Zu Frage 87:
Nach den vorliegenden Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „Luftfahrtmedizin“ für das Schuljahr 2012/13 mit 16 Anmeldungen genehmigt. Hinsichtlich der Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wird auf die Beantwortung der Fragen 97 und 98 verwiesen.
Zu Fragen 88 und 89:
Nach den Informationen des Landesschulrates für Burgenland erhielten sieben Schülerinnen und Schüler eine Benotung sowohl im „Semesterzeugnis“ als auch im Jahreszeugnis.
Zu Fragen 90 bis 92:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „Luftfahrtmedizin“ im Schuljahr 2012/13 mit sieben Teilnehmenden, davon eine Schülerin jeweils montags in der 10. und 11. Stunde abgehalten, erstmals im September 2012, letztmalig im April 2013. Es waren zwei fünfte Klassen in der Wochenübersicht angeführt. Das Kürzel lautete „LUU“.
Zu Fragen 93 bis 96:
Dazu wird sinngemäß auf die Beantwortung der Fragen 57 bis 60 verwiesen.
Zu Fragen 97 und 98:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler zur Führung eines Freigegenstandes angemeldet sein. Das unverbindliche Unterrichtsangebot „Luftfahrtmedizin“ wurde nach den vorliegenden Informationen unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 90 bis 92 mit weniger als 15 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Dies entsprach nicht der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, da bei Unterschreiten der Schülerzahl 12 in unverbindlichen Unterrichtsangeboten, für die sich mindestens 15 Schülerinnen und Schüler anzumelden haben, die Führung dieser unverbindlichen Unterrichtsangebote mit Ende des betreffenden Semesters einzustellen gewesen wäre.
Seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Landesschulrat für Burgenland als zuständige Schul- und Dienstbehörde erster Instanz bereits im Zuge der Erhebungen zu dem unverbindlichen Unterrichtsangebot „Physikolympiade“ im Schuljahr 2012/13 aufgefordert Sorge dafür zu tragen, dass unter anderem im Bereich der unverbindlichen Unterrichtsangebote die Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung pro futuro eingehalten und die im Verantwortungsbereich des Landesschulrates liegenden weiteren Schritte veranlasst werden.
Zu Fragen 99 und 100:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 64 und 65 verwiesen.
Zu Fragen 101 und 102:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 66 und 67 verwiesen.
Zu Frage 103:
Ausgehend von den durchschnittlichen Ausgaben pro Werteinheit von kalkulatorisch rund EUR 3.100,-- (inkl. Dienstgeberbeiträge und Mehrdienstleistungen) ergeben sich im Rahmen des unverbindlichen Unterrichtsangebotes „Luftfahrtmedizin“ im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z 3 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe III, welche die Unterrichtseinheit bzw. Unterrichtsstunde mit 1,050 Werteinheiten ansetzen, durchschnittliche Personalkosten in Höhe von rund EUR 6.510,-- pro Jahr.
Zu Frage 104:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „3D-CAD Wettbewerbsvorbereitung“ für das Schuljahr 2012/13 mit 26 Anmeldungen genehmigt. Hinsichtlich der Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, wird auf die Beantwortung der Fragen 115 und 116 verwiesen.
Zu Fragen 105 und 106:
Nach den vorliegenden Informationen des Landesschulrates für Burgenland erhielten 21 Schüler eine Benotung sowohl im „Semesterzeugnis“ als auch im Jahreszeugnis.
Zu Fragen 107 bis 109:
Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wurde das unverbindliche Unterrichtsangebot „3D-CAD Wettbewerbsvorbereitung“ im Schuljahr 2012/13 mit 21 Teilnehmenden, jeweils montags und mittwochs in der 11. Stunde abgehalten, erstmals im September 2012, letztmalig im April 2013. Es waren zwei dritte Klassen, drei vierte Klassen und eine fünfte Klasse in der Wochenübersicht angeführt. Das Kürzel lautete „CADWVB“.
Zu Fragen 110 bis 113:
Dazu wird sinngemäß auf die Beantwortung der Fragen 57 bis 60 verwiesen.
Zu Frage 114:
Ausgehend von den durchschnittlichen Ausgaben pro Werteinheit von kalkulatorisch rund EUR 3.100,-- (inkl. Dienstgeberbeiträge und Mehrdienstleistungen) ergeben sich im Rahmen des unverbindlichen Unterrichtsangebotes „3D-CAD Wettbewerbsvorbereitung“ im Ausmaß von einer Unterrichtseinheit nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I, welche die Unterrichtseinheit bzw. Unterrichtsstunde mit 1,167 Werteinheiten ansetzen, durchschnittliche Personalkosten in Höhe von rund EUR 3.617,70 pro Jahr.
Zu Fragen 115 und 116:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, müssen mindestens 15 Schülerinnen und Schüler zur Führung eines Freigegenstandes angemeldet sein. Das unverbindliche Unterrichtsangebot „3D-CAD Wettbewerbsvorbereitung“ wurde nach den vorliegenden Informationen unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 107 bis 109 mit mehr als 15 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Eröffnungs- und Teilungszahlen-verordnung wurde eingehalten.
Zu Fragen 117 bis 120:
Im Hinblick auf die Ausführungen zu Fragen 115 und 116 erübrigt sich ein Eingehen auf gegenständliche Fragen.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.