196/AB XXV. GP

Eingelangt am 05.02.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0352-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. Februar 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 208/J-NR/2013 betreffend des Vergleichs zwischen Peter Noever und des Museums für angewandte Kunst, die die Abg. Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der dem MAK entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf EUR 103.889,03.

 

Zu Frage 2:

Bezüglich der Vermietung für Geburtstagsfeiern der Mutter des früheren Geschäftsführers folgte das Finanzamt der Argumentation, dass es sich bei diesen Veranstaltungen zu 70% um unternehmerische und zu 30% um private Veranstaltungen handelte, worauf auch der Rechnungshof in seinem Bericht verwies. Auf dieser Basis ist dem MAK ein Schaden in Höhe von EUR 32.838,13 entstanden, der dem früheren Geschäftsführer in Rechnung gestellt wurde.

 

Zu Frage 3:

Die Strafanzeige wurde durch das MAK unmittelbar nach Vorlage des Berichtes über die Sonderrevision gestellt.


 

Zu Frage 4:

Die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Geschäftsführer erfolgte durch die Staatsanwaltschaft.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Das Ergebnis der zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Prüfung durch den Rechnungshof war abzuwarten, bevor jegliche weiterführenden Maßnahmen in Erwägung gezogen werden konnten.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Ja. Es wird diesbezüglich auf die Bestimmungen des § 167 StGB verwiesen.

 

Zu Frage 10:

Auf Grundlage des Berichts der Sonderrevision konnten in dieser Angelegenheit aus dem Rechnungshofbericht keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden.

 

Zu Fragen 11 und 13:

Zur Begründung des vorliegenden Vergleichs sowie bezüglich der Stellungnahme des MAK wird auf den nachstehend zitierten Text der OTS des MAK vom 25. November 2013 verwiesen:

 

ZITAT ANFANG

Kultur/Kunst/Museen

MAK schließt Vergleich mit früherem Geschäftsführer =

Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wien haben das MAK und der frühere Geschäftsführer Peter Noever auf Anraten der Anwälte und nach Befassung des Kuratoriums und des BMUKK am 25. November 2013 einen Vergleich abgeschlossen. Der Vergleich bereinigt alle wechselseitigen Ansprüche und verhindert ein zu erwartendes langwieriges Gerichtsverfahren mit damit verbundenen hohen Prozesskosten.

   Der Inhalt des Vergleichs: Der frühere Geschäftsführer Peter Noever ersetzt dem MAK den durch das MAK abschließend festgestellten Gesamtschaden in Höhe von rund 104.000 Euro. Dies eröffnet den Weg für eine rückwirkende einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Dementsprechend erhält Herr Noever bisher zurückgehaltene Gehaltsansprüche und die Abfertigung für 25 Dienstjahre von gesamt brutto rund 231.000 Euro.

   Die neue Geschäftsführung kann sich damit voll auf die Zukunft des MAK konzentrieren.

ZITAT ENDE

 

Zu Frage 12:

Die Causa wurde vollständig aufgeklärt.


 

Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat zum Vergleich zwischen dem MAK und dem früheren Geschäftsführer Peter Noever keine Stellungnahme abgegeben.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.