200/AB XXV. GP

Eingelangt am 05.02.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0356-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 3. Februar 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 212/J-NR/2013 betreffend Volksschulkinder der VS Wörgl 1 zum Türkischlernen gezwungen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 5. Dezember 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Unter der Voraussetzung, dass das aktuelle Schuljahr 2013/14 angefragt wird, stellen sich nach Befassung und Auskunft durch die zuständige Schulaufsicht die Zahlen der Kinder mit „anderer Erstsprache als Deutsch“ und „Türkisch als Erstsprache“ im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder an der VS 1 Wörgl in der Weise dar, dass von 243 Schülerinnen und Schülern 130 Schülerinnen und Schüler eine andere Erstsprache als Deutsch, davon 69 Schülerinnen und Schüler Türkisch als Erstsprache, angegeben haben.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Der muttersprachliche Unterricht ist im Lehrplan für die Volksschule auf der 1. bis 4. Schulstufe als unverbindliche Übung vorgesehen. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Unterrichts in unverbindlichen Übungen richten sich im Tiroler Pflichtschulbereich nach Maßgabe der §§ 97, 98a und 99 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, wobei nach Befassung und Auskunft durch die Schulaufsicht das Schulforum an der VS 1 Wörgl die Eröffnungszahl mit acht Schülerinnen und Schülern festgelegt hat.


 

Zu Frage 5:

Vor dem Hintergrund der kompetenz- und finanzausgleichsrechtlichen Regelungen erfolgt hinsichtlich der Pflichtschulen seitens des Bundes eine Refundierung der Personalkosten für Landeslehrkräfte an die Länder als deren Dienstgeber im Wege der Zuteilung von Planstellen nach den geltenden Stellenplanrichtlinien. Die Lehrpersonen für den muttersprachlichen Unterricht sind aus diesem Kontingent zu bedecken. Angelegenheiten des Personal­managements, insbesondere auch die Auswahl und der Einsatz von Lehrkräftepersonal­ressourcen an den einzelnen Schulstandorten im Bereich der allgemein bildenden Pflicht­schulen, liegen ausschließlich in der Vollziehung der Länder als Dienstbehörden der Landes­lehrkräfte.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Da es sich um eine unverbindliche Übung handelt, wird der muttersprachliche Unterricht in Türkisch nur jenen Kindern angeboten, die dafür angemeldet sind.

 

Zu Fragen 8 sowie 12 bis 17:

Der Unterricht ist auf Grundlage des Lehrplans für die unverbindliche Übung „Muttersprachlicher Unterricht“, für welche eine Anmeldung erforderlich ist, abzuhalten. Nach Befassung und Auskunft durch die Schulaufsicht sind die Anmeldelisten am Standort verfügbar. Ein Eingehen auf Fragen 15 bis 17 erübrigt sich daher.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Fragen 8 sowie 12 bis 17 handelt sich beim mutter­sprachlichen Unterricht nicht um die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“. Ein Eingehen auf Fragen 10 und 11 erübrigt sich daher.

 

Zu Fragen 18 bis 21:

Nach Befassung und Auskunft durch die Schulaufsicht hat die eingesetzte Landeslehrkraft in ihrem Herkunftsstaat eine vergleichbare Qualifikation als Lehrerin bzw. Lehrer erworben.

 

Zu Frage 22:

Nach Befassung und Auskunft durch die zuständige Schulaufsicht ist zu bemerken, dass der genaue Wortlaut zwar nicht mehr nachvollzogen werden könne, die Schulleitung allerdings mit Hinweis auf andere Sprachen, im Rahmen derer etwa auch Lieder gesungen werden (zB. Englisch) gemeint habe, es wäre rassistisch – und nicht „die Eltern seien rassistisch“ – , eine bestimmte Sprache, in dem Fall Türkisch, zu stigmatisieren und diese – entgegen des Anerkennens einer lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und der Wertschätzung für die Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler – auszublenden.

 

Zu Frage 23:

Die Schulleitung ist laut Schulaufsicht seit 2001 am Standort.

 

Zu Frage 24:

Aus schulaufsichtsbehördlicher Sicht wurde mitgeteilt, dass es 10 Klassen in Wörgl gebe.


 

Zu Fragen 25 und 26:

Muttersprachlicher Unterricht an Tiroler Schulen wird in zahlreichen Sprachen und nicht nur in Türkisch angeboten. Eine Übersicht, an welchen Schulstandorten und in welchen Sprachen muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2012/13 österreichweit angeboten wurde, ist im Internet allgemein zugänglich unter http://www.schule-mehrsprachig.at/fileadmin/schule_mehrsprachig/redaktion/muttersprachlicher_unterricht/schulenmuttunt1213.pdf abrufbar.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.